mein vater ist diese jahr 50 geworden. er hat auch den lkw führerschein und da fällt ja die ärztliche untersuchung an. so jetzt ist er der meinung gehört zu haben, dass er dafür 5 jahre zeit hat, bzw es in den nächsten 5 jahren machen muß.
ich habe aber auch gehört, dass das sofort gemacht werden muß. falls er es nicht macht, verfällt der führerschein und er muß sich einen neuen „ohne“ lkw austellen lassen
Dein Vater muß sich keinen neuen Führerschein machen lassen - er kann seinen behalten. Nur darf er, wenn er die Untersuchung für die Klasse 2 nicht macht, keine Klasse CE-Züge mehr fahren. Ab dem 50.Lebensjahr ist so eine Untersuchung für die Klasse CE vorgeschrieben.
dein Vater hat vermutlich den alten 1er.
Bei dem weiß ich nicht, wie es mit der frist ist. bei der jetztigen Klasse sieht es so aus:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)
jedoch wie es bei den alten Klassen ist, kann ich dir nicht sagen. Frag doch einfach mal in einer fahrschule nach.
tut mir leid für die späte Rückmeldung, aber ich hatte lange kein Internet.
Auf den neuen Kartenführerscheinen steht das Datum bis wann der Führerschein gilt - also bis zur nächsten Vorlage von Papieren in dem Kästchen nach dem Datum als der Führerschein gemacht wurde.
Ich weiß allerdings, dass man diese Bescheinigungen vorlegen muss, BEVOR man den 50. Geburtstag hat.
Sieht also so aus, als wäre das bei deinem Vater schon zu spät. Bei solchen Fragen immer gleich bei der Führerscheinstelle anrufen.