führerschein, ärztliche untersuchung

hallo experten

mein vater ist diese jahr 50 geworden. er hat auch den lkw führerschein und da fällt ja die ärztliche untersuchung an. so jetzt ist er der meinung gehört zu haben, dass er dafür 5 jahre zeit hat, bzw es in den nächsten 5 jahren machen muß.
ich habe aber auch gehört, dass das sofort gemacht werden muß. falls er es nicht macht, verfällt der führerschein und er muß sich einen neuen „ohne“ lkw austellen lassen

mfg daniel

oh sorry da hab ich wirklich keine Ahnung.

Hallo,

den Führerschein muss er sofort verlängern.
Dafür benötigt er die ärztliche Untersuchung.

Gruß

Hallo Daniel,

Du hast Recht - wenn er nicht vor Ablauf die Untersuchung macht, verfällt der LKW-Führerschein und er fährt ohne Fahrerlaubnis.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

danke für die schnelle antwort.
ist dann die ganze fahrerlaubniss verfallen bzw. muß er sich dann eine neue ausstellen lassen??

Hallo, Daniel!

Dein Vater muß sich keinen neuen Führerschein machen lassen - er kann seinen behalten. Nur darf er, wenn er die Untersuchung für die Klasse 2 nicht macht, keine Klasse CE-Züge mehr fahren. Ab dem 50.Lebensjahr ist so eine Untersuchung für die Klasse CE vorgeschrieben.

MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

Nein, es verfällt nur der LKW Führerschein.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo daniel,

dein Vater hat vermutlich den alten 1er.
Bei dem weiß ich nicht, wie es mit der frist ist. bei der jetztigen Klasse sieht es so aus:

Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

jedoch wie es bei den alten Klassen ist, kann ich dir nicht sagen. Frag doch einfach mal in einer fahrschule nach.

MfG Jens

Hallo,

tut mir leid für die späte Rückmeldung, aber ich hatte lange kein Internet.
Auf den neuen Kartenführerscheinen steht das Datum bis wann der Führerschein gilt - also bis zur nächsten Vorlage von Papieren in dem Kästchen nach dem Datum als der Führerschein gemacht wurde.
Ich weiß allerdings, dass man diese Bescheinigungen vorlegen muss, BEVOR man den 50. Geburtstag hat.
Sieht also so aus, als wäre das bei deinem Vater schon zu spät. Bei solchen Fragen immer gleich bei der Führerscheinstelle anrufen.

Liebe Grüße,
Nadine