Führerschein an Ort und Stelle eingezogen

Folgendes ist mir am Donnerstag passiert. Ich bin meine tägliche Strecke (35 km) zu Arbeit gefahren. Während der Fahrt hatte ich dann plötzlich einen LKW und 4 PKW hinter ihm, vor mir. Die Strecke ist gut einsehbar und 100 km/h sind erlaubt. Aber alle 4 PKW’s fuhrem dem LKW mit 70 km/h hinterher und niemand überholte obwohl es da einige Möglichkeiten gab. Das regte mich ein wenig auf und wenn man mal ehrlich ist kennt jeder Autofahrer diese Situation. Also fing ich an zu überholen. Zuerst das erste Fahrzeug und dann das zweite mit jeweilgen Einscheren nach rechts. Dann überholte ich die letzten beiden PKW und den LKW in einem Zug. Dies alles geschah ohne das tempolimit zu überschreiten oder gar jemanden vor mit ausweichen zu lassen. Einige Kilometer später stoppte mich ein Polizeiauto das wie mir später bewusst wurde nur auf mich wartete. Es stellte sich heraus das zwischen den von mir überholten PKW ein Polizist außer Dienst in seinem eigenen PKW war, der prombt seine Kollegen informierte um mich aus dem Verkehr zu ziehen. Zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle wusste ich gar nicht was genau vor sich geht, sah wie sie auch andere Autos aus dem verkehr zogen und hielt das ganze für eine übliche Verkehrskontrolle. Später stellte sich heraus das die anderen Verkehrsteilnehmer befragt wurden um gegen mich auszusagen. Ende vom Lied, mir wurde an Ort und Stelle der Führerschein entzogen, weil ich angeblich eine Gefahr für den Gegenverkehr dargestellt hätte (der nicht vorhanden war). Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ein Fax an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, mit Antrag auf vorläufige Wiedergabe der Führerscheins, bis zur möglichen Gerichtsverhandlung. Aber dieses Warten macht mich wahnsinnig. Ist das nicht ein wenig übertrieben gewesen mir auf der Stelle den Führerschein zu entziehen ?? Ich habe doch keinen Unfall verursacht oder bin betrunken gefahren !!! Seit 11 Jahren fahre ich diese Strecke (also 70 km täglich) und bin nie auffällig geworden, noch nicht einmal einen Punkt in Flensburg.
Wie stehen meine Chancen das ich meinen Führerschein kurzfristig wieder bekomme ? Ich bin davon abhängig weil ich auch in einer ländlichen Gegend wohne.

Was erwartet mich jetzt ???

Hallo,

Du hast ja schon einen Rechtsbeistand, der sich mit diesem Sachverhalt und den Rechtsvorschriften sicher bestens auskennt und Dich gut berät. Wenn er keine Möglichkeit sieht, den Führerschein wieder zu bekommen, wirst du das Bußgeld- bzw. Strafverfahren bzw. die Entscheidung des Gerichts abwarten müssen. Wenn der FS-Entzug bestätigt wird, gilt der Zeitraum natürlich ab der bereits vorgenommenen Entziehung.

Grüße
Helmi

Hallo,
Ihr Anwalt wird es schon richten. Schauen Sie sich bitte mal 315 c StGB an. Dort sind die so genannten 7 Todsünden im Straßenverkehr geregelt. Dann schauen Sie als nächstes auf 111 a StPO. Ob die vorläufige Entziehung rechtmäßig ist, hängt davon ab, ob in einer Hauptverhandlung damit zu rechnen ist, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies hängt natürlich auch davon ab, was in der Ermittlungsakte vermerkt ist. insbesondere bzw. Hier ausschließlich Zeugenaussagen.

Viel Erfolg und ich hoffe,dass ich Ihnen zumindest einen ersten Ansatz geben konnte. Für Rückfragen stehenich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht

Du wirst abwarten müssen, was Dir geschrieben wird. Alles weitere wird Dein Anwalt mit Dir besprechen. Wahrscheinlich wirst Du eine Gerichtsverhandlung bekommen…

Wünsche Dir viel Glück!!!

MfG

Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

Hallo,

gut, dass du dir einen Anwalt genommen hast - dieser kann dir auch am besten Auskunft darüber geben, was du zu erwarten hast. Wir leider nicht… sorry!

Gruss Uwe
http://www.ferienfahrschule-franke.de

Hallo,

kurz gesagt erwartet Dich das, was der Richter bzw. Staatsanwaltschaft entscheidet. Du hast das ganze ja Deinem Anwalt übergeben und das richtige getan.
Deiner Schilderung zu schließen hört sich das schone in wenig übertrieben an. Doch scheint mir da schon etwas dran zu sein, denn aus bloßer Willkür unternimmt die Polizei sicherlich nichts. Dir wurde doch bestimmt auch Gelegenheit gegeben, Dich zur Sache zu äußer, oder?
Hilft nichts, außer abwarten…

Sorry.

Gruß
C.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Habe mir das alles schon im Internet angeguckt und mache es für mich damit nur noch schlimmer…!!!
Ich meine, es kann doch nicht sein das ich auf eine Stufe gesetzt werde mit alkoholisierten Fahrern oder Fahrern die Fahrerflucht begehen. Das kann doch nicht sein ??? Da sie Anwalt sind, denke ich das sie da einen Erfahrungswert haben…, da ich nicht weis wie schwerwiegend die Zeugenaussagen gegen mich sind, gehe ich davon aus das der Vorwurf nach Prüfung nicht einfach fallen gelassen wird. Also sollte es zu einem Prozess kommen und sollte ich verurteilt werden, was blüht mir denn dann ??? Bitte halten Sie mich nicht für eine Nervensäge, aber ich bin noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt geraten und hätte es auch niemals für möglich gehalten das mir das mal passiert. Für mich ist das im Moment die schlimmste Sache der Welt mit der ich so gar nicht umzugehen weis. Mein Führerschein ist mir heilig und ich habe immer darauf geachtet diesen nicht zu gefährden.

Mfg

Irgendwann hat man mich dann aufgeklärt was mir vorgeworfen wird und selbstverständlich habe ich den Polizisten gesagt, das ich niemals ein Überholmanöwer starten würde, wenn die Sicht nicht ausreichend genug dafür gewesen wäre. Aber nichts von alle dem wurde schriftl. aufgenommen. Ich habe ja nichts in die Hand bekommen außer so ein „Sicherstellungsprotokoll“ welches ich unterschreiben musste wegen der Führerscheinabgabe.

oh Gott, allein der Gedanke an eine Gerichtsverhandlung löst bei mir einen halben Nervenzusammenbruch aus. Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hätte es auch nie für möglich gehalten das mir das mal passiert. Und schon gar nicht wegen sowas…!!!
Aber trotzdem vielen dank für die schnelle Antwort
(auch wenn sie mich nicht gerade aufbaut) :wink:

guten tag,

dumme situation…
es gibt da ein sprichwort: vor gericht und auf hoher see liegt man in „gottes hand“.

ihre frage, was da nun auf sie zukommt kann ich nicht beantworten.
wenn die zeugen ihre aussage bestätigen, dann wird das verfahren sicher eingestellt.
in diesem falle ist es eine überlegung wert, ob man den pensionierten polizisten zur rechenschaft zieht.

empfehelen kann ich nur einen versierten verkehrsanwalt, der auch eine zusatzqualifikation in verkehrsrecht hat. schauen sie dazu am besten in „die gelben seiten“ und fragen sie den anwalt, ob er darin (verkehrsrecht) auch die ausreichende erfahrung hat.
viel glück!
mfg
mpu24

Hallo

So wie sie es schildern würde ich sagen, dass man ihnen einen Verstoß nach § 315c StGB vorwirft. (gesetze-im-internet.de)

In diesem Falle würde ich sagen, kommt eine Geldstrafe auf sie zu. Ob der Führerschein einbehalten wird, kann ich nicht sagen, ist aber nicht so unwahrscheinlich. Für sie spricht natürlich, dass sie verkehrstechnisch noch nie groß aufgefallen sind. Dies wird sicherlich auch ein Richter so anerkennen.
Das ganze ist natürlich eine schwierige Situation. Schließlich beruht die Anzeige auf der Aussage des zivilen Polizisten und den vermeidlichen Zeugen die befragt wurden. Wenn diese sich tatsächlich gefährdet gefühlt haben, könnte es schlecht aussehen. Schluss endlich muss man tatsächlich die Gerichtsverhandlung abwarten und was einem da tatsächlich als Beweise präsentiert werden. Meine persönliche Einschätzung ist aber, dass es gut möglich ist, dass sie den Führerschein vorläufig wieder bekommen. Schließlich entscheidet ein Richter darüber und da kann ihr Anwalt sicherlich einhacken.

In diesem Sinne viel Glück.

Gruß

Hallo,

da sie bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, frage ich mich, was sie jetzt von mir noch erwarten.

Zu ihrer Schilderung:

Wenn auf der Strecke, die sie beschreiben, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h besteht, heißt das: Es darf im optimalen Fall höchsten mit 100 km/h gefahren werden. Nicht, dass dort immer mit 100 km/h gefahren werden muss. Somit wäre eine Geschwindigkeit von 70 km/h zu tolerieren.

Ob jemand den LKW überholt, liegt im Ermessen jedes Einzelnen. Nur weil sie die Möglichkeit sahen, diesen schon zu überholen, muss das nicht auch für andere gelten.

Dass sie im Straßenverkehr etwas aufregt, ist kein Rechtfertigungsgrund für eine Handlung.

Ich kann aus ihren Zeilen nicht entnehmen, wie groß der Abstand der, vor ihnen fahrenden, Fahrzeuge zueinander hatten. Bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h müssten somit alle mind. 35m Abstand haben. Ob dies der Fall war, kann ich nicht beantworten. Bei geringem Abstand wären wir schnell im Bereich einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

Dass die Polizeibeamten die anderen Verkehrsteilnehmer anhielten, ist eine normale Vorgehensweise, um Zeugen festzustellen.

Kommen wir nun zum Führerschein:

Zunächst stellt sich mir die Frage, ob ihr Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt wurde.
Unter einer Sicherstellung versteht man den freiwilligen Gewahrsamsübergang zur Strafverfolgung.
Wenn der Gewahrsamsinhaber die Sachen nicht freiwillig herausgeben will, so sind diese zu beschlagnahmen. Dann muss binnen 3 Tagen eine gerichtliche Bestätigung beantragt werden.

Gehen wir mal von einer Sicherstellung aus. Dann stellt sich die Frage, warum wurde er sichergestellt:
In ihrem Fall käme wohl die Sicherstellung des Führerscheins in Betracht, weil dringender Verdacht auf eine Straftat gem. § 315c StGB besteht.

§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, … wird bestraft.

Dabei kommt es darauf an, ob sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt und Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet haben. Das entscheidet jedoch nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.

Somit wären wir wieder bei meiner anfänglichen Betrachtung. Ihr Rechtsanwalt ist bereits tätig geworden und hat mit der Staatsanwaltschaft, die Herrin des Verfahrens ist, Verbindung aufgenommen. Somit ist die Polizei raus aus dem Rennen.

Ob sie ihren Führerschein kurzfristig wiederbekommen und ob ein Strafverfahren eröffnet wird, entscheidet der zuständige Staatsanwalt.

Hallo tiija81
Vorweg: Ich bin in der Schweiz wohnhaft, weshalb Du auch noch eine/n Deutschen Kollegen/in um Rat fragen solltest. Bei uns ist das so, dass das Verkehrsdelikt nach Strassenverkehrgesetz (also strafrechtlich)behandelt wird. Der Entzug des Führerausweises ist eine reine Administrativverfügung, d.h. das Gerichtsurteil geht an die kantonalen Behörden, in denen der Betreffende wohnhaft ist. Diese prüfen, ob eine Verwarnung reicht, oder ob der Ausweis für eine bestimmte Dauer zu entziehen ist. An Ort und Stelle wird der Ausweis nur bei schwerem Verschulden abgenommen (Alkohol, schwere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer u.ä.). Das wäre aus meiner Sicht der Fall, wenn Du eine ausgezogene Sicherheitslinie überfahren hast. Konkret müsste man aber dazu mehr wissen.
Gordola

Hallo!

Zu Ihrer Frage, ob diese Maßnahme vielleicht übertrieben gewesen sein könnte, kann ich mich nicht äußern, da ich nur Ihre Sicht der Dinge kenne. Aber ich gehe mal davon aus, dass Ihr Führerschein nicht wegen eines „Pipifax“ sichergestellt/beschlagnahmt wurde, sondern, dass eine massive Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgt sein muss.

Ob Sie Ihren Führerschein zunächst wieder ausgehändigt bekommen, liegt im Ermessen des Richters. Wenn ich ausschließlich Ihre Schilderung lese, müssten Sie ihne wieder zurück erhalten. Aber wie gesagt, es gibt noch andere Sichtweisen.

Übrigens, die anderen Verkehrsteilnehmer wurden nicht angehalten, um gegen Sie auszusagen (!), sondern wurden zu ihrer NEUTRALEN Sicht befragt. Die Polizei versucht nicht, jemand „in die Pfanne zu hauen“, sondern rechtswidrige Handlungen aufzuklären. Und hierzu gehört die Befragung von Zeugen, unabhängig davon, ob deren Aussage den Betroffenen be- oder entlastet. Es geht immer nur um die Aufklärung einer Handlung! Das wird oft verkannt und die Betroffenen empfinden das so, als ob so eine Befragung nur zu dem Zweck erfolgen würde, um ihn zu belasten. Aber die Polizei hat sowohl Be- als auch Entlastendes festzustellen und sie tut das auch.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben, auch wenn meine Antwort nicht in allen Punkten dem entsprochen haben sollte, was sie sich erwartet haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

kann leider nicht helfen

Dein Anwalt wird dir hier besser helfen können.

Gruß M

Hallo, sorry, dass die Antwort so lange auf sich warten ließ.

Aber Sie haben ja schon instinktiv selbst versucht die Sache zu beschleunigen, indem Sie einen Anwalt einschalteten, der ja sofort die Aufhebung der Sofortmaßnahme beantragte.

Es gibt hier ja anscheinend zwei Versionen der Geschichte, Ihre und die der Polizei. Ich kenne natürlich die örtlichen Gegebenheiten nicht, so dass ich das Überholen nicht weiter beurteilen kann. Ihrer Schilderung nach scheint es in Ordnung gewesen zu sein.

Es kommt hier jedoch auf die Aussagen der Polizisten und insbesondere der Zeugen an, hier gilt es zunächst einmal die Aktenlage abzuwarten. Wenn ich es hier richtig verstanden habe, dann wurde hier der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB gemacht. Sofern die Polizei mit ihrer Einschätzung des Sachverhaltes richtig lag, so ist die Maßnahme der „sofortigen Führerscheineinziehung“ gem. § 69 StGB i.V.m. § 111a StPO durchaus gerechtfertigt.

Wenn in vielen anderen Fällen gilt hier natürlich auch, dass es durchaus positiv ist, wenn man vorher noch nie aufgefallen ist.

Es kommt natürlich hier insbesondere auf die genaue Aktenlage an und auf die strafrechtliche Würdigung der StA und ggf. des Richters, da hier ja ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.

Da sie ja in rechtsanwaltlicher Beratung stehen, kann dieser Ihnen das nach Akteneinsicht besser erläutern.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

André Glowniak

tut mir leid, aber sie waren lt. straßenverkehrsordnung tatsächlich eine gefahr. denn den überholvorgang den sie vorgenommen haben nennt man kolonnenspringen und ist durchaus eine große gefahr für alle straßenteilnehmer.
ist in der theorie in der führerscheinprüfung aber auch immer thema und wird jedem autofahrer vermittel.
sorry, aber eine schönere antwort gibt es nicht.