Führerschein Anzahlung

Hallo.

Herr X hat vor 2 Jahren einen Fürerschein angefangen. Hat eine anzahlung von ca 1000 euro gemacht hat aber durch Private schwierigkeiten den Führerschein abgebrochen (pause gemacht) wollte ihn aber später wieder anfangen. Er hat nur Theorie gemacht (ca 10 stunden). Nun möchte Herr X seine vorrauszahlung wieder haben weil er finazielle probleme hat. Er fragt sich ob er noch nach 2 Jahren recht darauf hat… Kann ihm jemand diese frage beantworten?

was steht im vertrag mit der fahrschule ?

Es gab keinen vertrag mit der Fahrschule. Schriftliches hat Mr X nur die Quittung der Vorrauszahlung und Anmeldung beim Straßen Verkehrsamt.

Hallo,

auf welcher Rechtsgrundlage sollte er einen Anspruch haben?

Denn: Er ist mit der Fahrschule einen Vertrag eingegangen (Und Verträge sind nun mal einzuhalten!), wenn auch nicht schriftlich, aber die Fahrschule hat ihren Part des Vertrages erfüllt und hätte es auch weiterhin getan, wenn Herr X nicht drauf verzichtet hätte - für Herrn X private Probleme kann die Fahrschule ja nichts.

Somit ist es völlig egal, ob die Sache zwei Jahre oder zwei Tage her ist - Herr X hat seinen Teil des Vertrages zu erfüllen, und das ist nunmal die Bezahlung der bereits erhaltenen Leistungen (ca. 10 Stunden) sowie für die weiteren vereinbarten.

Gruß
Christian (IANAL)

@ MOD
Bitte den Titel verändern (Rechtschreibung!), damit der Artikel später im Archiv gefunden werden kann. Danke!
Renate