Hallo,
wenn ein 17jähriger seinen Führerschein erwirbt, fährt er bis zum 18. Geburtstag mit dem sog. „Begleitenden Fahren“.
Ab wann zählt dann die „Probezeit“? Ab dem Datum der Führerscheinausstellung oder ab dem 18. Geburtstag?
Leider konnte man im Internet keine genauen Antworten finden. Kann evtl. jemand mit dem entsprechenden Link helfen?
Vielen Dank im Voraus
Harleybiene
Hallo,
aus aktuellem Anlass habe ich kürzlich auch mal recherchiert und dazu auf diversen Fahrschul-Homepages gefunden:
„…Wann beginnt und endet die Probezeit?
Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, im Fall des Begleiteten Fahrens mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird (vielleicht weil kein Auto da ist oder sich die Eltern nicht trauen…). Denn die Probezeit fragt nicht nach der Kilometerleistung.“
LG und allzeit gute Fahrt!
sine
Hallo Sine,
bei Fahrschulen habe ich natürlich nicht geguckt…
Vielen lieben Dank für deine Antwort.*
Danke und schönes Rest-We
Harleybiene