Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:
Mein Sohn hat im März 2010 seinen Autoführerschein gemacht. Seit Oktober letzten Jahres macht er eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer (theoretische Prüfung f. Klasse C/CE hat er, Praktisch folgt noch).
Nun zu unserem Problem.
Er hat heute einen Bußgeldbescheid über 130,00 € erhalten, da er ein Rotlichtsignal nicht beachtetet hat. Daraus erfolgen 3 Punkte in Flensburg, jedoch kein Fahrverbot.
Nach seiner Aussage ist er nicht bei rot, sondern bei gelb gefahren.
Wir überlegen, ob wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, da er auf grund seiner Probezeit zur Nachschulung muss.
Er meint, dass er bei Verlängerung der Probezeit seinen LKW-Führerschein nicht bekommt bzw. nicht mit dem LKW fahren darf.
Kann uns jemand weiterhelfen, ob das tatsächlich so ist und welche Chancen ein Widerspruch hätte.
Hallo,
tut mir Leid das ich hier nicht helfen kann, bin auch schon zu lange nicht mehr in dem Beruf tätig.
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe folgende Frage:
Mein Sohn hat im März 2010 seinen Autoführerschein gemacht.
Seit Oktober letzten Jahres macht er eine Ausbildung zum
Berufskraftfahrer (theoretische Prüfung f. Klasse C/CE hat er,
Praktisch folgt noch).
die Fotoapparate an Ampeln sind vollautomatisch gesteuert. Und wenn die Anlage sagt, es war bereits rot, dann dürfte das auch wahr sein. Ich kenne nicht die Fehlerquote, aber sicher so gering, daß ein Einspruch zu 99,9% keinen Erfolg haben dürfte; außer Mehrkosten.
Und wegen des CE-Führerscheins soll Dein Sohn doch am besten mal mit seinem Fahrlehrer reden. Der kann ggf. zusammen mit einem Fahrprüfer von TÜV bestimmt schnell und verbindlich sagen, was da Sache ist.
Und selbst wenn er den Führerschein erst etwas später bekommt: So ne Ausbildung dauert drei Jahre, da kann er sicher noch lange genug fahren.
Aus meiner Sicht (als Berufsschullehrer für Berufskraftfahrer) sind die Jungs viel zu schnell und zu oft auf dem Bock und haben zu wenig Ahnung von der Technik und der kaufmännischen Seite. Bei einer Verzögerung des CE-Scheins kann er ja in der Zwischenzeit in der Werkstatt arbeiten und sich in puncto Fahrzeugtechnik schlau machen. Einer meiner Schüler wußte nicht mal ob sein LKW Blattfedern oder Luftfederung hat Aber Gas geben wollen, haha. Oder Dein Junior arbeitet mal im Büro mit und lernt was über Tourenplanung und Preiskalkulation. Auch das gehört zur BKF-Ausbildung.
hallo,
es macht keinen sinn gegen den bußgeldbescheid einspruch einzulegen, denn es gibt sicherlich beweisfotos darüber. zur absicherung werden 2 fotos gemacht.
den nachschulungskurs (nafa-kurs) muss die behärde anordnen, weil der gesetzgeber das so vorschreibt.
die probezeit wird sicherlich um weitere 2 jahre verlängert, auch das hat der gesetzgeber so vorgegeben.
für den fall, dass ein weiteres verkehrsdelikt hinzukommt, das dann mit einem punkt in flensburg behaftet ist, droht unweigerlich eine mpu und ggf. führerscheinverlust.
dabei spielt es keine rolle, ob die fahrerlaubnis berufsbedingt gebraucht wird, oder nicht. ist die dann folgende mpu negativ, dann wird es zum entzug der fahrerlaubnis kommen.
alles in allem kann ich nur empfehlen, die füße schön still halten.
mfg
mpu24
jetzt nicht in panik verfallen. sind es die ersten 3 pkt
in Flensburg? am besten mit der der zuständigen behörde in kontakt setzen und ein klärendes gespräch führen.