Führerschein auf Probe

Hallo Rechtsexperten,

seit wann gilt die Regelung, dass sich der Führerschein auf Probe um weitere zwei Jahre verlängert, wenn ein Verkehrsdelikt begangen wurde? Und für welche Führerscheine gilt diese Regelung (alle nach dem xx.xx.xx ausgestellte FS…)?

Wo finde ich etwas darüber im Netz?
Danke für die Infos.

Schnulle

Mönsch Schnulle
zu faul zum suchen?

[Team: Toten Link entfernt. Neuer Link, der als Alternative empfohlen wurde: http://www.bussgeldkatalog.ws/ ]

http://www.walter-weissmann.de/info-fap.html

http://www.fahrschule-anacker.de/fap.htm

http://www.fahrausbildung.de/sonstiges/probezeit.htm

und noch 50 mehr unter www.metager.de Suchbegriff Führerschein auf Probe

Gruß
Bernd

Hallo Bernd,

Mönsch Schnulle
zu faul zum suchen?

nööö, eigentlich nicht. Die Regelung der verlängerten Probezeit gilt ab 1.1.99. das habe ich ja auch schon rausgefunden.
Ich wollte wissen wo geregelt ist, warum das für alle Führerscheine gilt, auch diese die in den Jahren 1997/1998 gemacht wurden und sich am 1.1.99 noch in der Probezeit befanden.

Beispiel: Zwei Freunde. Beide FS im Januar 1998 gemacht.

  1. Freund Verstoß (zu schnell >30 kmH) im Juni 1998 Folge -> Bußgeld, Nachschulung. Fertig.
  2. Freund gleicher Verstoß im Januar 1999 -> Bußgeld, Nachschulung + Verlängerung der Probezeit?

Warum und wo ist das genau geregelt?
Wo steht, daß es für alle FS gilt die am 1.1.99 noch in der Probezeit sind?
Ich habe den genauen Wortlaut der Regelung noch nicht gefunden.

Danke Dir, Bernd!

Gruss Schnulli

Hi,

schon mal mit dem Bußgeldkatalog versucht? Habe leider keinen zur Hand. An sich müßte dort aber eine entsprechende Änerung vermerkt sein.

Hi,

manchmal sind die echten den virtuellen Dingen eben doch noch voraus. Geh doch einfach mal in die nächstliegende Fahrschule fragen - wenn DIE das nicht wissen…

Micha