seit wann gilt die Regelung, dass sich der Führerschein auf Probe um weitere zwei Jahre verlängert, wenn ein Verkehrsdelikt begangen wurde? Und für welche Führerscheine gilt diese Regelung (alle nach dem xx.xx.xx ausgestellte FS…)?
Wo finde ich etwas darüber im Netz?
Danke für die Infos.
nööö, eigentlich nicht. Die Regelung der verlängerten Probezeit gilt ab 1.1.99. das habe ich ja auch schon rausgefunden.
Ich wollte wissen wo geregelt ist, warum das für alle Führerscheine gilt, auch diese die in den Jahren 1997/1998 gemacht wurden und sich am 1.1.99 noch in der Probezeit befanden.
Beispiel: Zwei Freunde. Beide FS im Januar 1998 gemacht.
Freund Verstoß (zu schnell >30 kmH) im Juni 1998 Folge -> Bußgeld, Nachschulung. Fertig.
Freund gleicher Verstoß im Januar 1999 -> Bußgeld, Nachschulung + Verlängerung der Probezeit?
Warum und wo ist das genau geregelt?
Wo steht, daß es für alle FS gilt die am 1.1.99 noch in der Probezeit sind?
Ich habe den genauen Wortlaut der Regelung noch nicht gefunden.
manchmal sind die echten den virtuellen Dingen eben doch noch voraus. Geh doch einfach mal in die nächstliegende Fahrschule fragen - wenn DIE das nicht wissen…