Führerschein aus Nicht-EU-Ländern

Hallo,

normalerweise bin ich bei wer-weiss-was eher beim Chemie-Forum.

Meine Freundin ist eine Weißrussin. Sie hat einen weißrussischen Führerschein. Sie hat von Freunden erfahren, dass sie den EU-Führerschein machen kann, ohne Theoriestunden zu machen und ab der Theorieprüfung normal weiter den Führerschein machen kann. Das gilt in den ersten drei Jahren in Deutschland oder ab Führerscheinerhalt.

Kann mir jemand sagen, ob eine Umschreibung auf einen EU-Führerschein einfacher durchzuführen ist?

Wo erfahre ich, für welche Nicht-EU-Ländern welche Regeln gelten?

Liebe Grüße

Ralf

Hallo,

in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ab § 28:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

vielen Dank. Ich werde mir den Link jetzt gleich ansehen.

Liebe Grüße

Ralf

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In einem verständlicheren Deutsch auch auf den Führerscheinseiten der grossen Städte wie Berlin, München etc.

z.B. www.muenchen.de , dann Führerscheine bzw. Kreisverwaltungsreferat und ausländische Führerscheine

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