Führerschein B 17 Roller

Hey Leute!

Also wenn ich jetzt den Führerschein mache, mit 16 1/2 anfange und noch bevor ich 17 werde fertig werde, dann kriege ich ja diesen pinken zettel nicht.
Kann man da etwas beantragen dass man dann trotzdem Roller fahren darf? Weil das darf man doch mit 16, und dne Führerschein hat man ja eigentlich.

Vielen Dank im Vorraus!

Weil der RollerFS im AutoFS eingeschlossen ist, erst wenn du 17 bist. Kannst doch aber eh frühestens mit 16 Jahren und 11Monaten die praktische Prüfung ablegen…

Moin,

Kann man da etwas beantragen dass man dann trotzdem Roller
fahren darf?

Man kann den Führerschein der Klasse M machen.

Weil das darf man doch mit 16, und dne
Führerschein hat man ja eigentlich.

Am Anfang hast Du noch gesagt, Du hast ihn nicht - wenn Du ihn nicht hast, ob eigentlich oder uneigentlich, dann hast Du keine Fahrerlaubnis und somit auch keine Erlaubnis zu fahren.

Grüße,
-Efchen

Hallo!

Naja, ich finde den Gedankengang des Fragestellers juristisch durchaus richtig, auch wenn es nicht juristisch korrekt formuliert ist.

Die Klassen A, B etc. inkludieren die Berechtigung für M. Hat also jemand die Prüfung für diese Klassen gemacht und fehlt es nur am Mindestalter, ist aber gleichzeitig das Mindestalter für M erreicht, folgt daraus, dass die (inkludierte) Fahrerlaubnis M sofort ohne weitere Voraussetzungen auszustellen ist. D.h. die Prüfung ist zu 100% anzurechnen.

Wenn das im Gesetz so nicht geregelt ist oder das Gesetz nicht zumindest so interpretierbar ist, hätte ich verfassungsrechtliche Bedenken. Ob das jetzt die Behörden in der Praxis so sehen, weiß ich nicht, bezweifle ich aber (jedenfalls solange kein Gericht das entsprechend entschieden hat).

Gruß
Tom

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Hallo,

Gesetz nicht zumindest so interpretierbar ist

Bei BF17 steht ja irgendwo ausdrücklich, daß die Bescheinigung dafür auch alleine dazu berechtigt Fahrzeuge der Klasse M zu führen. Es wird in dem Fall also kein Führerschein Klasse M (nebst eingeschlossenen) ausgestellt.

Ob das jetzt die Behörden in
der Praxis so sehen, weiß ich nicht, bezweifle ich aber

Vermutlich könnte man wirklich beantragen einen Führerschein mit Klasse M zu bekommen. Ich bezweifle aber, daß sich irgend jemand für maximal einen Monat (zwischen frühestmöglichem Prüfungszeitpunkt und 17. Geburtstag) den Aufwand macht. Kostet ja wieder ein paar Euro für den Schein (im Zweifel kostet das wohl auch, wenn die Prüfung doch nicht vor dem 17. Geburtstag ist, weil man das ein oder zwei Monate vorher schlecht abschätzen kann).

Cu Rene

Hallo!

Ja schon klar, ist hauptsächlich eine rechtstheoretische Frage :wink:

Gruß
Tom