Hallo
Wenn man den Führerschein der Klasse B hat darf man einen Anhänger ziehen dessen Maximalgewicht geringer ist als das Leergewicht vom Zugfahrzeug. So ist es im Internet beschrieben.
Wenn man jetzt einen Wohnwagen hat und bei dem Gespann der Gewichtsunterschied bei etwa 100 kg liegt, darf man das Gespann dann nur mit dem B-Führerschein fahren? Insgesamt maximal 3,5 Tonnen vorausgesetzt.
Danke schon mal.
Gruß Alex
Hi,
wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers höher als das Leergewicht des Zugfahrzeug ist, braucht es BE, da reicht B nicht.
Q-Gruß
Und wenn es anders rum ist reicht die Klasse B? Das Zugfahrzeug hat leer 1300 und der WoWa zul. 1200 kg.
Gruß Alex
Hi,
so was unausgegorenes wie diese Regelung mit Klasse B und Anhänger, glaube die waren nicht ganz nüchtern als sie das in Text gefasst haben.
Nochmal die Grundlagen.
Bis 750kg ist klar ( und dann kam Wodka auf den Tisch )
Leergewicht des Zugfahrzeug ist das maximale zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeug plus zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 3500kg sein.
Wenn jetzt das Zugfahrzeug 1300kg Leergewicht hat, und der Anhänger 1200kg ist es zulässig.
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php
Hallo,
Und wenn es anders rum ist reicht die Klasse B? Das
Zugfahrzeug hat leer 1300 und der WoWa zul. 1200 kg.
Immer natürlich vorausgesetzt, das Zugfahrzeug hat genügend Anhängelast (da ist aber das tatsächliche Gewicht des Anhängers wichtig, nicht das zulässige, wobei Wohnwagen nicht selten ‚zufällig‘ überladen sind).
Cu Rene