meiner Freundin wurde der führerschein heute von der Polizei beschlagnahmt,nach positivem urintest auf ThC und Amphetamine wurde noch ein Bluttest durchgeführt . Was hat sie jetzt zu befürchten?
Wie geht es weiter?
Soll sie sich jetzt schon einen Anwalt nehmen oder noch warten?
Vielen dank
als erstes stellt sich mir die Frage - WARUM wurde der Führerschein beschlagnahmt???
Hat sie einen Unfall verursacht?
Ist sie sonst auffällig gefahren (Ausfallerscheinungen) ??
Hat sie einer Sicherstellung widersprochen???
Wenn du diese Fragen beantwortet hast, dann kann man auch mehr sagen wie es weiter geht und was sie erwarten wird.
Ein Anwalt ist in solchen Fällen natürlich immer von Vorteil. Muss halt jeder für sich abwägen, ob ihm die Sache der finanzielle Aufwand für den Anwalt wert ist.
und danke für das schnelle reagieren ,dem ganzen ging eine Urinkontrolle vorraus die positiv auf ThC war,danach haben die Polizisten sie mitgenommen in das Krankenhaus zur Blutprobe.
Sie ist keine Schlangenlinien gefahren is eben dumm gelaufen…leider waren wir so geschockt das wir gar nicht nachgefragt haben wie es jetzt weiter geht,wegen den Ergebnissen vom Blut und so weiter.
Viel Geld für einen Anwalt hat sie auch nicht da sie Hartz4 Empfängerin ist. Sie ist jetzt auch kein dauerkiffer,gelegentlich eben.
Vielleicht weisst du mehr?
Vielen Dank jedenfalls
Das mit den Amphetaminen das war nur am Samstag Nacht eine Ausnahme, sonst macht sie das nicht wissen sie was jetzt folgt?
Erfährt sie ihre Wete auch das sie ein Fahrverbot bekommt leuchtet ein.
Sie ist noch nie im Strassenverkehr negativ aufgefallen,Alkohol oder so…aber das heute ,ja selber Schuld nur wie gehts denn jetzt weiter?
als erstes stellt sich mir die Frage - WARUM wurde der
Führerschein beschlagnahmt???
Hat sie einen Unfall verursacht?
Ist sie sonst auffällig gefahren (Ausfallerscheinungen) ??
Hat sie einer Sicherstellung widersprochen???
Wenn du diese Fragen beantwortet hast, dann kann man auch mehr
Einer Sicherstellung hat sie auch nicht wiedersprochen .ne . Dabei wollten wir das Auto nur umparken,mehr nicht und dann weiter mit dem Taxi.was soll ich ihr denn sagen? Mir fällt nichts mehr ein.
Danke
sagen wie es weiter geht und was sie erwarten wird.
Ein Anwalt ist in solchen Fällen natürlich immer von Vorteil.
Muss halt jeder für sich abwägen, ob ihm die Sache der
finanzielle Aufwand für den Anwalt wert ist.
ich möchte Deine Fragen der Reihe nach beantworten.
Zu befürchten hat Sie ein Strafverfahren nach § 316 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs (sogenannten sieben Totsünden), darunter die Trunkenheitsfahrt mit Folgen, dass bedeutet: ein Fahrzeugführer wurde aufgrund seiner auffälligen Fahrweise angehalten oder wegen eines Unfalls (schädigendes Ereignis) kontrolliert bzw. angehalten. Kurz erklärt bedeutet die, das der Fahrzeugführer infolge seines Rausches,egal ob Alkohol oder andere Drogen jemanden Anderen gefährdet hat.
Diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Wird hingegen ein Fahrzeugführer kontrolliert ohne das er Ausfallerscheinungen zeigte (einfache Kontrolle) und ihm werden Alkohol und oder andere Drogen im Blut nachgewiesen ohne Fahrauffälligkeiten gezeigt zu haben, so wird er/sie nach § 316 StVG bestraft. 1 jahr oder Geldstrafe.
Zur Beschlagnahme, diese darf nur durch einen Richter, der Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten (Polizeibeamter mit einem bestimmten Rang) durchgeführt werden und muss wenn nicht vom Betroffenen oder erwachsender Angehöriger ausdrücklich widersprochen wurde, durch einen Richter,binnen 3 Tagen bestätigt werden. Hatten Sie eine Rechtsbelehrung vor Ort erhalten?!
Mein Rat ist, nehmen Sie sich einen Anwalt!!! Es geht auch um den Verlust Ihrer Fahrerlaubnis, deren Widererlangung sehr Kostenintensiv ist. Fahrstunden MPU usw.
ich möchte Deine Fragen der Reihe nach beantworten.
Zu befürchten hat Sie ein Strafverfahren nach § 316 StGB
Gefährdung des Straßenverkehrs (sogenannten sieben Totsünden),
darunter die Trunkenheitsfahrt mit Folgen, dass bedeutet: ein
Fahrzeugführer wurde aufgrund seiner auffälligen Fahrweise
angehalten oder wegen eines Unfalls (schädigendes Ereignis)
kontrolliert bzw. angehalten. Kurz erklärt bedeutet die, das
der Fahrzeugführer infolge seines Rausches,egal ob Alkohol
oder andere Drogen jemanden Anderen gefährdet hat.
Diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder mit
Geldstrafe geahndet.
Wird hingegen ein Fahrzeugführer kontrolliert ohne das er
Ausfallerscheinungen zeigte (einfache Kontrolle) und ihm
werden Alkohol und oder andere Drogen im Blut nachgewiesen
ohne Fahrauffälligkeiten gezeigt zu haben, so wird er/sie nach
§ 316 StVG bestraft. 1 jahr oder Geldstrafe.
Zur Beschlagnahme, diese darf nur durch einen Richter, der
Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamten (Polizeibeamter mit
einem bestimmten Rang) durchgeführt werden und muss wenn nicht
vom Betroffenen oder erwachsender Angehöriger ausdrücklich
widersprochen wurde, durch einen Richter,binnen 3 Tagen
bestätigt werden. Hatten Sie eine Rechtsbelehrung vor Ort
erhalten?!
meiner Freundin wurde der führerschein heute von der Polizei
beschlagnahmt,nach positivem urintest auf ThC und Amphetamine
Hallo,
ich vermute, dass es sich um die gleiche Anfrage handelt und ich mit meiner Vermutung Drogen also richtig lag… was auch sonst bei Urintest.
Natürlich kann sie sich einen Anwalt nehmen… aber nach meiner Auffassung kann er ihr nicht viel helfen. Eventuell könnte er die Höhe der Tagessätze (Strafe) beeinflussen, aber das kann ich nicht konkret sagen.
Sie ist vor der Kontrolle mit Drogen im Blut Auto gefahren… hat sich also als ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen. Somit kommt definitiv der Entzug und die Sperre sowie das ganze Procedere wie vorhin beantwortet auf sie zu.
also Ihrer Freundin wird offensichtlich mindestens ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Das heißt, dass Sie nicht nur vermutlich unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat (vermutlich deshalb weil es erst die Blutentnahme eindeutig bestätigt), sondern auch vermutlich einige Ausfallerscheinungen hatte.
Im momant ist der Führerschein beschlagnahmt bis ein Richter eine Entscheidung trifft. In der Regel wird er die Beschlagnahme bestätigen und der Führerschein bleibt zumindest so lange weg bis das Ergebnis der Blutuntersuchung da ist. Wenn das Ergebnis positiv ist kommt es beim Strafmaß auf einige Faktoren an:
Wie hoch sind die Werte die im Blut nachgewiesen wurden
Um welche Drogen handelt es sich
Ist die Beschuldigte in der Vergangenheit schon einmal auffällig geworden
u.a.
Was Ihre Freundin zu erwarten hat kann ich so nicht beantworten, da das wie gesagt von sehr vielen Faktoren abhängig ist. Üblich ist aber Führerscheinentzug und Geldstrafe.
Ein Anwalt kann sicherlich nie schaden. Wie gesagt, so pauschal kann man die Frage leider nicht beantworten.
Ein Anwalt kann Sie auf Ihre persönliche Situation bezogen bestimmt kompetenter und konkreter beraten.
Guten Abend,
bin leider erst gestern aus dem Urlaub zurück, daher meine späte Reaktion.
Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere mit einem Kraftfahrzeug (Auto), unterliegt dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), hier § 24a StVG.
Danach handelt ordnungswidrig, wenn er/sie … unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt.
Eine solche Wirkung liegt u.a. vor, wenn Tetrahydrocannabinol (THC) oder/und Amfetamin (Amphetamin) im Blut nachgewiesen wird. Daher Bluttest. Urintest war nur ein Vortest
Ihre Freundin hat
zumindest mit einer Ornungswidrigkeitenanzeige und einer Geldbuße bis zu 3000 Euro sowie einem Fahrverbot für ein - drei Monat zu rechnen.
Je nach weiteren Umständen könnte aber auch eine Strafanzeige drohen. Dann wäre mit einer Geldstrafe u.U. einer Entziehung der Fahrerlaubnis auf Dauer, wenn eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz nachgewiesen wird, zu rechnen.
Ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt würde in diesem Falle sicherlich hilfreich sein. Auf jeden Fall dann, wenn ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte.
MfG
Catto
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hier kann ich nur sagen, bitte warten, was die
zuständigen Behörden machen und wie der Tatvorwurf
genau lautet. Erst dann kann man entsprechend darauf
reagieren.
MfG
webcruiser
Guten Tag,
meiner Freundin wurde der führerschein heute von der
Polizei
beschlagnahmt,nach positivem urintest auf ThC und
Amphetamine
wurde noch ein Bluttest durchgeführt . Was hat sie
jetzt zu
befürchten?
Wie geht es weiter?
Soll sie sich jetzt schon einen Anwalt nehmen oder