Führerschein entwerten lassen ohne ihn abzugeben

Hallo
Jemand hatt grade seinen Autoführerschein fertig gemacht und wollte diesen abholen ,da er mit 16 bereits seinen A1 Führerschein gemacht hatt hatte er ihn nicht vom Fahrprüfer bekommen sondern musste ihn bei der Führerscheinstelle abhollen und seinen alten entwerten lassen.
Aber hier ist dass Problem ,nachdem er seinen A1 Führerschein bestanden hatte gab es Probleme mit der abzahlung der Fahrlehrer hatt seinem Vater eine grozügige rechnung gegeben und gesagt das er vergessen hatte diese Stunden auf die eigentliche Abschluss Rechnung zu Schreiben ,sein Vater hatt sich geweigert das noch zu bezahlen und so hatt er diesen Führerschein nie bekommen.
Nun soll er diesen Führerschein aber vorzeigen zum entwerten um seinen Autofürherschein ,der schon vollständig bezahlt ist zu bekommen ,gibt es eine möglichkeit das zu machen ohne seinen alten führerschein da vorzuzeigen ?
Weil das ganz ging schon vor gericht und durch divere Revisions verfahren und sein Vater wird das geld nich bezahlen mit den gerichtskosten sind das mitlerweile über 3000 euro restzahlung für den A1 das wird sein vater dem typen nie bezahlen ,was kann er jetzt machen :frowning: er will diesen führerschein ,er hatt ihn ja bestanden ,dieser Motoradführerschein hat ja nix mit seinem Autoführerschein zu tuen

Hallo, hier finde ich nicht so ganz durch:
mit 16 A1 gemacht, aber einen alten Führerschein entwerten lassen? Was denn für einen, und wann hat er einen anderen Führerschein gemacht? (muss ja unter 16 Jahre alt gewesen sein ???).
Musst Du mir bitte noch genauer erklären.
Fakt ist aber: Wenn jemand seine Führerschein besteht, kann der Fahrlehrer diesen nicht einbehalten, weil seine Rechnung nicht beglichen ist (was aber selbstverständlich sein sollte). Führeschein bestanden heisst Führerschein aushändigen. enn der Fahrlehrer Forderungen hat, muss er diese entweder über Inkasso oder per Mahnverfahren eintreiben.
Aber vielleicht nochmal genauere Informationen, Dein Text ist ein wenig konfus -sorry-
Bis dann

Vorweg:
Ich kann aus deinem Schreiben nicht so recht erkennen,
worum es nun tatsächlich geht. Es sind nicht nur mehrere Rechtschreib- und Grammatikfehler, auch z.T zusammhanglose Sätze. Insgesamt recht Wirr!
Ich versuchs mal zu antworten, so wie ich den Inhalt interpretiere.
Also,mit dem ‚neuen‘ Führerschein wird automatisch die Klassifizierung des ‚Alten‘ übernommen.
Insofern ist der Einbehalt des ‚A1‘ durch den
Inhaber nicht nötig.
Ich gehe mal davon aus, dass Du mit „abzahlung der Fahrlehrer“ die Bezahlung der Fahrstunden meinst. In manchen Bundesländern/Gemeinden ist man dazu übergegangen, die Führerscheinstelle als Gehilfe für privatrechliche Forderungen von Fahrschulen, zu nutzen.
Ich persönlich halte es recht problemmatisch, da der Staat (Behörde) sich grundsätzlich nicht in privatrechtlichen Vertragswesen einbringen darf. Dies tätigt er aber, wenn er als Inkasso für Fahrschulen eingreift. Fahrschulen sind, wie Bäckereien, Baubetriebe, etc. Privatunternehmen und müßen ihre Foderungen auch so, wie alle anderen Privatunternehmen, über zivilrechtliche Schritte (gerichtlichen Mahnbescheid/Zivilklage/ …) gelten machen.
Führerscheine bleiben, wie auch Bundespersonalausweise immer im Besitz des Staates - sind also ohne vorherige gerichtliche Urteile behördlich einziehbar. Dies kann die Behörde auch mit Zwangsgeld oder Erzwingungshaft durchsetzen!

Hallo
Danke für die schnelle Antwort, es ging kurtz gesagt darum, der Führerschein wurde bestanden.
Der A1 Führerschein ,er wurde mit 16 bestanden ,aber nie ausgehändigt wegen der nich beglichenen Rechnung.
Es wurde sich auch nich weiter darum gekümmert ,da derjenige auch kein Motorad gefahren ist.
2 Jahre später hatte diejenige Person seinen Führerschein der Klasse B und A bestanden ,also mit 18.
Nun kann er diesen aber nicht abhollen.
Die Beamten an der Führerschein stelle sagen ihm das er zuerst seinen alten Führerschein abgeben muss um diesen entwerten zu lassen ,also den Führerschein den er mit 16 für die A1 klasse bekommen sollte aber nie vom Fahrlehrer wegen der nicht beglichenen Rechnung bekommen hatt.
Nun ist meine Frage was soll derjenige machen ?
Er hatt den A sowi B Führerschein bezahlt und bestanden kann diese aber nicht abhollen ,wegen des nicht ausgehändigten A1 Führerschein der zuerst entwertet werden muss?

Hallo
Danke für die Schnelle Antwort und ich entschuldige mich auch gleich für meine Wirre Schreibweise.
Also der Führerschein liegt nicht bei einer Behörde ,sondern er liegt noch bei der Fahrschule.
Derjenige ist jetzt 18 und hat seinen Führerschein der Klasse A ,sowie B bestanden und ihm wurde gesagt dass er diesen erst ausgehändigt bekommt wenn sein alter Führerschein ,also der Führerschein der Klasse A1 den er mit 16 bestanden hat aber nie ausgehändigt bekam erst entwerten lassen muss ,als derjenige dann auf die Idee kam mann könnte den Führerschein der Klasse A1 als verloren melden lassen und neu für die entwertung beantragen sagte ihm die Frau der Führerscheinstelle das im Computer steht das mein Führerschein bei der Fahrschule … vorliegt und er ihn da abholen müsse ,wen er ihn als verloren gemeldet hätte ,hätte er an dieser stelle dann ja eine Falschaussage gemacht und sich damit strafbar , seine Frage an dieser stelle ,es geht nur darum das der Alte Führerschein entwertet wird damit er seinen neuen bekommt ist dies auch möglich ohne den alten zu haben ,oder gibt es eine Möglichkeit den alten einzufordern?

Bitte gerne. Bitte ein Komma IMMER HINTER dem letzten Buchstaben des letzten Wortes setzen! NICHT VOR dem folgendem Wort! Beispiel: Ich war gestern im Kino,

Hallo Robin,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Du müsstest dich an jemanden mit dem Spezialgebiet Verkehrsrecht oder so wenden.

Viele Grüße
Ashaya

Hallo, Tut mir leid, da kenne ich mich gar nicht aus. Wünsche Dir, dass Du hier viele Infos bekommst.

Viele Grüße
Uli

Seit wann gibt die Fahrschule den Führerschein aus ???
Sorry, aber da blicke ich nicht durch und so ganz kann ihrer Geschichte nicht stimmen.

Wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt und erzählen Sie denen Ihrer Geschichte. Die prüfen das und wenn sie Anspruch auf einen neuen Führerschein haben, stellen die den dann auch aus.

Hallo,
bin der falsche Ansprechpartner, sorry.
MfG
KKl

Offensichtlich hängt da der Fahrlehrer in der Verantwortung. Wenn der Führerschein fürs Auto bestamdem ist liegt das alles schon bei der Führerscheinstelle vor - auch der bestandene A1. Der wird im Autoführerschein eingetragen. Geht zur Polizei
und macht eine Verlustmeldung für den A1- Schein. Mit dieser Verlustmeldung dann zur Führerscheinstelle, den Gesamt-Führerschein abholen.

LG
clc

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz, was Du willst. Wenn Du den Schein haben willst, muss eine klare Rechtslage geschaffen werden, also: zahlen!

Der Sachverhalt ist zu komplex. Bitte Rechtsanwalt vor Ort konsultieren.

Hallo Robin 92, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971