Hallöchen Ihr Lieben,
ich finde manche Dinge etwas verwirrend und nun tauchte bei mir eine Frage auf, die nichts persönlich mit mir zu tun hat, aber sich mir eben stellt.
Es gibt ja EU Recht und die des Landes in dem man wohnt. Davon ausgehend weiß ich schonmal gar nicht, ob es EU Rechte gibt, die auch mal dem eigenen Land „vor gehen“ oder herrschen die, in unserem Fall, deutschen Rechte vor dem EU Recht?
Grade wegen dieser Verwirrung ein Beispiel:
Jemand hätte die Fahrerlaubnis entzogen bekommen und diese, sagen wir mal, für eine Dauer von 9 Monaten.
Dürfte man dann, wenn man seinen Hauptwohnsitz in einem anderen EU-Land hätte, den EU-Führerschein in dieser Zeit dort machen und auch in den 9 Monaten Fahrerlaubnisentzug in Deutschland nutzen oder zählte für den EU-Führerschein dann auch der Fahrerlaubnisentzug?
Wäre sicher für Einige interessant, daher denke ich, dass das nicht geht oder? Wäre eine große Lücke in unserem Rechtssystem.
Liebe Grüße,
TC