Hallo,
Trunkenheitsfahrt 01.08.09, Stafbefehl=FS weg ausser Klasse L, Widerspruch gegen Strafbefehl vom 28.10.09,
ich erhielt den FS Klasse L bis 28.09.10…dann Anfang Feb. 2010 Rücknahme des Widerspruchs, daher Rechtskraft 10Mon und 1800 Euro, ich erhielt 25.02.10 Klasse L bis 31.05.10, Die Frau vom Amt sagte mir, dass Sie den FS in Frage stellen würde und entzieht, wenn sie die Akte vom Staatsanwalt hat…oder Gutachten! Kann sie dass noch nach wiederholter Erteilung-wenn auch vorläufig?
Bin seit 01.08.09 abstinent…seit 13.08.08 in therapeutischen Gesprächen…war am 24.08.09 in Entgiftung…kann Abstinenz seit 21.09.09 nachweisen ( ETG )…nehme regelmässig am Strassenverkehr teil durch Klasse L…
Sie hätte doch sofort die Eignung in Frage stellen können,ohne Richterspruch. Geht das denn jetzt noch?
Überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Danke für eure Hilfe!!