Hallo,
Mich würde mal ein Thema zum Führerscheinentzug interessieren.
Folgendes ist passiert:
Wir waren Unterwegs und beim Ausparken behauptet jemand, wir wären an seinem Auto hängen geblieben.
Ein Schaden war nicht zu sehen und wir haben nichts gemerkt.
Nach Diskussion, zeigte er uns den „Schaden“ was nur Dreck war.
Wir wollten Polizei rufen, er stieg ein und fuhr weg,
Zur Sicherheit Polizei gerufen, nahm den „Unfall“ auf mit unsrem Hinweis, es war nichts.
Danach war das Thema gelaufen.
3 Wochen Später kam Polizei, Ladung zur Anhörung.
Dort wurde der Führerschein entzogen, aufgrund von Fahrerflucht und Massiven Schäden am Gegnerischen Fahrzeug.
Fotos wohl vorhanden aber nicht einzusehen (Über Anwalt beantragt).
Soweit wurde bekannt, der damalige „Gegner“ hat behauptet Unfall war wo anders. Außerdem hat er Fotos von einem Total demontierten Fahrzeug vorgelegt, wie gesagt noch nicht gesehen.
Dennoch Führerschein weg.
und nun Abwarten bis Akteneinsicht.
Nun wäre meine Frage:
Was ist Mit Unschuldig bis Schuld bewiesen?
Wie kann der Führerschein entzogen werden aufgrund von Aussage anderer (Aussage gegen Aussage)
Was passiert wenn in der Verhandlung eine Unberechtigter Entzug festgestellt wird?
Von Rechtsstaat hat das ja nicht mehr viel…
Laut Anwalt verzögert jeder Einspruch die „reguläre“ Wieder Erteilung.
So wie das hier geschildert wird, glaube ich die Geschichte nicht.
In welchem Land soll das geschehen sein? Deutschland?
Gibt es noch wesentliche, nicht von Dir erwähnte Dinge in dem Zusammenhang?
Wenn das wirklich auch nur halbwegs so abgelaufen sein sollte:
Was zur Hölle hast Du bei der Polizei erzählt - und warum?
Und was dem Anwalt?
Und warum hier etwas anderes?
Das Gegenteil sollte doch zu beweisen sein, außerdem wart „ihr“ doch wohl mehrere Personen, die das bezeugen können.
Welche Fahrerflucht? Du hast doch den Vorfall der Polizei gemeldet.
Der Unfallgegner ist doch geflüchtet als du die Polizei holen wolltest.
Alles sehr nebulös.
-der „ausgenutzte“ Unfall: Auch hier liegt eine tatsächliche Kollision vor; es werden aber bereits vorhandene Vorschäden zusätzlich abgerechnet oder nachträglich der Schaden vergrößert, um mittels Abrechnung nach SV-Gutachten Vorteile zu erlangen.
Ist der Unfall passiert, fangen für den genarrten Verursacher die Probleme oft erst an. Schließlich ist er es, der beweisen muss, dass nicht alles mit rechten Dingen zuging. So ist es laut Paul Kuhn, Jurist des ADAC in München, im Zweifelsfall besonders wichtig, die Polizei zu informieren - die sehen Unfall-Betrüger nicht gerne vor Ort.
Wie wäre es mal mit dieser Richtung, denn jeder zehnte Unfall soll in diese Kategorie „fingierter Unfall“ fallen. Sag deiner Versicherung explizit, dass das Verhalten dir komisch vorkam.
In der heutigen Zeit, in der im Zweifelsfall jede Person mindestens zwei Handys mit Kamera am Körper trägt, wurde bei der ganzen Sache von niemanden ein Foto von den jeweiligen Fahrzeugen gemacht?
Wenn jedoch einer nicht fotografiert werden will, wird er das auch entsprechend so steuern, wenn meine Idee schlüssig sein sollte.. Ansonsten sollte man davon ausgehen, dass beide Beteiligten ein Interesse an Beweisen haben.
So eine Geschichte mit fast identischem Ablauf habe ich von einem entfernten Bekannten mal gehört. Nur dass die Polizei gleichtags mit einem richterlichen Beschluß zur Beschlagnahme des Führerscheins auftauchte und dieser dann ein Jahr in einem Behördenschrank herum lag.
Ich glaube, so sollte der vorübergehende Verlust des Papiers erklärt werden, weil es ihm peinlich war, dass er vielleicht mit bissl Alkohol erwischt wurde.
Denn so wie die und die obige Geschichte erzählt wird, und die würde so stimmen, holt ein Rechtsanwalt den Lappen binnen 48h wieder hinzu.
Ja waren zu zweit, aber das Interessiert wohl dahingehend weniger da wir zusammen gehören.
Es ist laut Polizei Aussage gegen Aussage.
Dadurch das es laut dem Unfallgegner wo anders passiert wäre, wird es wie ein anderer Unfall behandelt, hat also mit dem gemeldeten aus Sicht des Gerichts nichts miteinander zu tun.
Daher der Vorwurf der Fahrerflucht.
Nein, es kam die Ladung zur Anhörung, erst dadurch haben wir von dem Fall überhaupt erfahren.
Wie gesagt als er weg war, war das für uns eigentlich erledigt.
Und bei der Ladung lag schon der Beschluss vor zum Entzug des Führerscheins.
Also der Beschluss wurde aufgrund seiner Behauptungen und Fotos von irgend einem Fahrzeug (wie gesagt noch nicht gesehen) erlassen ohne Anhörung / Befragung o.ä.
Begründung Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund der Fahrerflucht.
Da gibt es aber Leute, die kennen sich ziemlich gut mit Gesetzen aus und wissen sich solchen Instituten wie Gerichten, Polizeien und alles was sonst noch so zur Staatsgewalt gehört, richtig auszudrücken.
Die machen das beruflich und nennen sich „Rechtsanwalt“.