wer weis wie lange die führerscheinstelle behörde zeit hat dir mitzuteilen das eine anordnug zur mpu verlangt wird.
also habe eine sperre bekommen bis 07.09.2013 habe antrag auf wiedererteilung am 25.04.2013 gestellt und habe alle unterlagen abgegeben weil ich auch den lkw ce und den bussDE habe habe ich am 02.05.2013 die eignungs bescheinigung mit sehtest gutachten abgegeben und nichts mehr von der behörde gehört die haben mir gesagt das ich in 3 wochen post bekomme ob ich mpu machen muss nichs bis jetzt gekommen können die nach der sperrzeit noch mpu verlangen.
Habe gedacht zur MPU muss man erst ab 1,6 Promille.
Hallo,
Habe gedacht zur MPU muss man erst ab 1,6 Promille.
Nicht ganz richtig. Ab 1,6 ist eine MPU obligatorisch. Ansonsten kann eine MPU bei jedem Promillewert angeordnet werden wenn „Zweifel an der Fahreignung“ also Wiederholungsgefahr besteht.
Übrigens auch nach der Wiedererteilung wenn sich neue Fakten ergeben.
Konkret: Wird der Promillesünder wieder erwischt, diesmal aber nicht im Straftatbereich kann eine „freiwillige“ MPU angeordnet werden, kommt er dem nicht nach wird der Führerschein entzogen.
Gruß vonsales