Führerschein: Erste Hilfe Schein und Sehtest

Hi
Ich hab jetzt meinen Führerschein angefangen und muss jetzt bald einen Sehtest machen!
Zur Ersten Hilfe habe ich eine Frage .
Ich hab im Jahr 2005 in der Schule einen erste Hilfe Kurs gemacht der 2 Monate gedauert hat. Am Ende habe ich eine Teilnahmebescheinigung bekommen(Stempel vom DRK, Name usw. drauf)
Kann ich den benutzen oder muss ich nochmal einen Kurs machen?

Meine 2 Frage ist:
Was wird genau beim Sehtest gemacht einfach nur etwas vom weiten ablesen und Farbsehtest oder noch mehr?

Gruß

Moin,

Zur Ersten Hilfe habe ich eine Frage .

Kann ich den benutzen oder muss ich nochmal einen Kurs machen?

Ja, denn der Kurs, darf nicht länger als 2 Jahre her sein.

Meine 2 Frage ist:
Was wird genau beim Sehtest gemacht einfach nur etwas vom
weiten ablesen und Farbsehtest oder noch mehr?

Nah- und Fern-Sehvermögen wird getestet.
Was meinst Du, mit „oder noch mehr“?

Gruß

mfg
W.

Moin,

Zur Ersten Hilfe habe ich eine Frage .

Kann ich den benutzen oder muss ich nochmal einen Kurs machen?

Ja, denn der Kurs, darf nicht länger als 2 Jahre her sein.

Bist Du dir da sicher? Ich habe kürzlich meinen Pkw-Führerschein gemacht und der eintägige Erste-Hilfe-Kurs den ich 1996 für meinen Mopedschein abgelegt habe wurde ohne Murren akzeptiert (Stuttgart).

Meine 2 Frage ist:
Was wird genau beim Sehtest gemacht einfach nur etwas vom
weiten ablesen und Farbsehtest oder noch mehr?

Ich musste beim Optiker in so ein Gerät reinkucken und sagen in welche Richtung sich die schwarzen Kreise öffnen. Eine Reihe große Kreise und eine Reihe kleine Kreise. Hat circa fünfeinhalb Sekunden gedauert und 6,67 Euro gekostet.

Nah- und Fern-Sehvermögen wird getestet.
Was meinst Du, mit „oder noch mehr“?

Gruß

mfg
W.

Viel Erfolg beim Fahren lernen!

Marc

Moin,

Zur Ersten Hilfe habe ich eine Frage .

Kann ich den benutzen oder muss ich nochmal einen Kurs machen?

Ja, denn der Kurs, darf nicht länger als 2 Jahre her sein.

Bist Du dir da sicher?

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__19.html

Aber für den Sehtest gilt, nicht älter als zwei Jahre.

§ 12 Sehvermögen
(7) Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__12.html

Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung, im Zeitraum von zwei Jahren,
für „Betriebliche Ersthelfer“ vor.
Ok, hier ist keine Frist in der Fahrerlaubnisverordnung vorgesehen. *knirsch*

Die Empfehlung lautet aber auch hier,
das dieser Kurs, nicht länger als 2 Jahre her sein sollte.
Es empfiehlt sich auch grundsätzlich,
die Ausbildung in Erster Hilfe, alle 2 Jahre zu wiederholen.

Es ändert sich, auch in diesem Bereich, ständig etwas.

Um Beispiele zu nennen,
* es wird heute keine Puls-Kontrolle mehr gemacht
* HDM - Herzdruckmassage (hieß früher HLW - Herz-Lungen-Wiederbelebung) ist von 15/2
auf 30 x Drücken, 2 x Beatmen geändert worden,
* der richtigen Druckpunkt wird auch nicht lange gesucht,
sondern schnell und hart auf die Mitte des Brustkorbs gedrückt

  • am besten in einem Rhythmus von 100mal pro Minute, usw.

Seit 28. November 2005 haben sich die Empfehlungen geändert.
http://www.medizin.de/ratgeber/themen-a-z/e/erste-hi…

… der eintägige Erste-Hilfe-Kurs
den ich 1996 für meinen Mopedschein abgelegt habe wurde ohne
Murren akzeptiert (Stuttgart).

Auch Du solltest Dir so’n Kurs öfter antun. :wink:

Das Autofahren verlernen wir so schnell nicht

Nicht zuletzt ist jeder per Gesetz verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten
in Notsituationen erste Hilfe zu leisten.
Wer dieses absichtlich unterlässt, macht sich strafbar (§ 323c StGB).

Reicht ein erste Hilfe Kurs vor der Führerscheinprüfung?
http://www.landesverkehrswacht.de/ratgeber/sicherhei…

Viel Erfolg beim Fahren lernen!

Marc

mfg
W.