Führerschein freiwillig abgegeben

Hallo,

mal angenommen jemand gibt seinen Führerschein/Fahrerlaubnis nach der direkten Frage der Rennleitung: „…geben Sie Ihren Führerschein freiwillig ab?“, diesen nun freiwillig ab (da Rennleitung den Verdacht hegt „Alkohol, Drogen, sonst was“!

Nach 6 Wochen würde sich der jenige nun fragen, wann bekommt er seine Fahrerlaubnis wieder und wenn es nix gib, warum er ihn hätte abgeben müssen, hat er ein Recht auf Schadenersatz?

VG René

Hallo,

Was könnte die " Rennleitung " dem Fahrer denn vorwerfen ?

Könnte es so gravierend gewesen sein, dass der Fahrer von künftigen Veranstaltungen bestimmte Zeit ausgeschlossen sein würde ?

mfg

nutzlos

Hallo,

wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat bekommt er ihn wieder. Wobei sich mir dann die Frage stellt warum er ihn freiwillig abgegeben hat.
Und da kommt dann das nächste: Warum sollte derjenige Schadensersatz bekommen wenn er ihn doch FREIWILLIG abgegeben hat? Die Rennleitung hat ihn doch nicht verlangt als der Verdacht aufkam, oder?

Grüße
Jessica

Hallo,

Was könnte die " Rennleitung " dem Fahrer denn vorwerfen ?

z.B…fahren unter Drogen!

Könnte es so gravierend gewesen sein, dass der Fahrer von
künftigen Veranstaltungen bestimmte Zeit ausgeschlossen sein
würde ?

Mal angenommen, nein. Mal angenommen es war nur eine „zeitweilige Unpässlichkeit“ auf Grund eines Medikamentes.

Wenn die nun Blut abgenommen haben und nach ca. 6 Wochen immer noch keine Reaktion/keine Ergebnisse der Rennleitung, dann wäre es doch mehr als unangemessen, denn Lappen so lange einzubehalten! Oder dauern die Test sooooooo lange?

VG René

Hallo,

„zeitweilige Unpässlichkeit“ auf Grund eines Medikamentes.

Was stünde denn im Beipackzettel dieses Medikaments zur Teilnahme am Straßenverkehr?

denn Lappen so lange einzubehalten!

Imo muß man den Lappen regelmäßig selbst abholen (oder natürlich jemand bevollmächtigen das zu erledigen). Oder wurde auf Nachfrage wirklich mitgeteilt, daß sie ihn nicht rausgeben?

Cu Rene

Hallo,

wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat bekommt er ihn
wieder.

Nur wie lange haben die Zeit den Verdacht zu bestättigen?

Wobei sich mir dann die Frage stellt warum er ihn
freiwillig abgegeben hat.

Es war mal angenommen ein Anflug von geistiger Umnachtung :smile:

Und da kommt dann das nächste: Warum sollte derjenige
Schadensersatz bekommen wenn er ihn doch FREIWILLIG abgegeben
hat?

Bin ja auch der Meinung, aber welcher Zeitraum wäre denn nun gerechtfertigt?

Die Rennleitung hat ihn doch nicht verlangt als der
Verdacht aufkam, oder?

Is ja nur ein „fiktiver“ Fall.
Daher nehmen wir mal die Standardfrage der Rennleitung:„Geben Sie den Führerschein freiwillig ab oder sollen wir ihn einziehen?“

Also freiwillig abgegeben und evtl. in 10 Jahren wiederbekommen oder dann doch lieber einziehen lassen?

VG René

Hallo,

Was stünde denn im Beipackzettel dieses Medikaments zur
Teilnahme am Straßenverkehr?

Mal angenommen nix, absolut nix!

Oder wurde
auf Nachfrage wirklich mitgeteilt, daß sie ihn nicht
rausgeben?

„Kein vorliegen des Ergebnisses des Bluttestes = kein Lappen“ wäre jetzt mal angenommen als Begründung!

VG René

Freiwillig abgeben und wieder zurück
Hallo
In diesem Zusammenhang folgendes: Ich habe einmal einen Bericht im TV gesehen, wo ein Rentner seinen FS freiwillig abgegeben hat, weil die Stadt ein Angebot für Rentner unterbreitet hat, aus dem hervorging, dass man lebenslang die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könne, würde man den FS abgeben.

Ein Rentner der das getan hat, wollte aber nach einem Jahr den FS wieder zurück, das wurde von der FS-Stelle abgelehnt, er hätte einen neuen machen müssen.

Mag sein, dass ich da etwas falsch verstanden habe, dann klärt mich auf :wink:.

Luise

Hallo,

Dann könnte doch zunächst mal angenommen werden, dass u.A. zunächst erst eimal die Rennleitung nachprüfen wird, ob die Aussage des Fahrers stimmig sein könnte.

Da zunächst aber mal ( vermutlich ) Verdachtmomente durch gebräuchliche Testmethoden auftauchten, wäre die Rennleitung prinzipiell erst einmal angehalten.

Angehalten dazu, zunächst einmal einen ( ob positiver, eingänglicher und somit betesteter… Verdachtsmomente ) ungeeigneten Fahrer zum Schutz der anderen Fahrer vom Rennsport auszuschließen.

Fehler und einige auslösende Medikamente sind nicht unbekannt, aber das wäre Ärzten und entsprechenden Rechtsvertretern in der belegbaren Auseinandersetzung vorbehalten.

Somit sehe ich die Frage momentan in einer Diskussion Außenstehender als als nicht beantwortbar an.

mfg

nutzlos

Hallo
In diesem Zusammenhang folgendes: Ich habe einmal einen
Bericht im TV gesehen, wo ein Rentner seinen FS freiwillig
abgegeben hat, weil die Stadt ein Angebot für Rentner
unterbreitet hat, aus dem hervorging, dass man lebenslang die
öffentlichen Verkehrsmittel nutzen könne, würde man den FS
abgeben.

ist doch ein guter zug der stadt.
Ein Rentner der das getan hat, wollte aber nach einem Jahr den
FS wieder zurück, das wurde von der FS-Stelle abgelehnt, er
hätte einen neuen machen müssen.

das war so nach altem recht. jetzt braucht man ihn nur neu beantragen und bekommt die fe ohne erneute prüfung wenn die fe- behörde keine anhaltspunkte hat, dass die fähigkeit ein kfz zu führen abhanden kommen ist.
einen vorteil gibt es. wer mit zb mit 14 punkten die fe abgiebt, hat
bei der wiedererteilung sein punktekonto auf null gebracht.

hauptmannfuchs

einen vorteil gibt es. wer mit zb mit 14 punkten die fe
abgiebt, hat
bei der wiedererteilung sein punktekonto auf null gebracht.

Hallo,

leider nein.
Wer „freiwillig“ abgibt behält die Punkte, wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dessen Konto geht auf Null.

Niemals freiwillig abgeben, auch wenn der unfreiwillige Entzug ca. 130€ kostet.

Gruß

Nostra

Hallo,

und was macht nun der arme Drops (in meinem Bsp.), der es doch tat?
Muss er nun warten bis die Herren ggf. in 10 Jahren den Lappen nun mal wieder rausrücken?

Es muß doch irgend ein Gesetz geben, bis wann der die Fleppen wieder bekommen muss?

Sonst könnte man doch jedem raten im Vollrausch oder unter Drogen zu fahren, denn da gibt es ja Richtlinien wann er (ggf.) wieder fahren darf!

VG René

und was macht nun der arme Drops (in meinem Bsp.), der es doch
tat?

Hallo,

gelenkig sein und sich in den Hintern beißen. :wink:

Muss er nun warten bis die Herren ggf. in 10 Jahren den Lappen
nun mal wieder rausrücken?

Entweder klagen beim Verwaltungsgericht, dazu braucht man aber u.U. einen langen Atem, oder fragen welchen Nachweis die Fahrerlaubnisbehörde verlangt, damit wieder angenommen wird, der Betroffene kann wieder fahren. Der einfache Weg ist eben bei der Behörde nachfragen.

Es muß doch irgend ein Gesetz geben, bis wann der die Fleppen
wieder bekommen muss?

Erst wenn nach 15 Jahren der Vorgang aus der Akte entfernt wird, hat derjenige ohne Nachweis die Chance auf eine neue Fahrerlaubnis, ohne Nachweis.

Sonst könnte man doch jedem raten im Vollrausch oder unter
Drogen zu fahren, denn da gibt es ja Richtlinien wann er
(ggf.) wieder fahren darf!

Die Situation ist da auch nicht anders. Bei Drogen und Alkohol gibt es eine Sperrfrist, aber auch hier gilt z.B. ab 1,6‰ muss ein Nachweis, sprich eine MPU bestanden werden.

Der Unterschied ist eben mal wurde eine Sperrzeit in einem Strafbefehl oder Urteil verhängt, und das andere mal liegen nur Zweifel an der Eignung vor.

Gruß

Nostra

ist das nicht wurst, denn in beiden fällen wird die wiedererteilung als ersterteilung angesehen.??

ist das nicht wurst, denn in beiden fällen wird die
wiedererteilung als ersterteilung angesehen.??

Hallo,

vom logischen betrachtet ja, rechtlich betrachtet leider nein.

Im Link die Begründung.

_Der Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
§ 4 Abs. 3 Satz 2 StVG regelt, dass nach einer Fahrerlaubnisentziehung die Punkte für die zuvor begangenen Verkehrsverstöße gelöscht werden. Dies ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf den Fall, dass der Betroffene auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, nicht anwendbar. _
http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/flensburge…

Gruß

Nostra

Hallo,

Es wäre aber kein " freiwilliger Verzicht ", wenn die FS den Deliquenten anschriebe:

„Die Fahrerlaubnis wird Ihnen hiermit entzogen…
…geben die die FE binnen 3 Tagen ab,…ansonsten wird ein Zwangsgeld … gegen Sie festgesetzt…“

Wäre das richtig zu sehen ?

mfg

nutzlos

Wäre das richtig zu sehen ?

Hallo,

im Groben ja. Nur ist die Fahrerlaubnis, sobald sie entzogen wird, erloschen. Abgeben kann man nur den Führerschein. Ohne Fahrerlaubnis darf man nicht fahren, auch wenn noch der Führerschein im Besitz ist.

Der Deal ist, Entzug kostet Geld, gibt derjenige die Fahrerlaubnis zurück, kostet es nichts. Da die Fahrerlaubnis sowieso weg ist, geben viele freiwillig ab.

Gruß

Nostra

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Danke für die Aufklärung…
Hallo,

Das wäre dann aber mit der " Freiwilligkeit " darauf bezogen, dass nicht bereits eine rechtsverbindliche Entscheidung zum kostenpflichtigen Entzug der FE mit Fristsetzung angeordnet wurde.

Ein erhöhtes Zwangsgeld / Beugehaft bei Nichteinhalten der Abgabefrist wäre somit keine " freiwillige Abgabe " der FE, weil lediglich noch das Dokument sichergestellt werden sollte.

mfg

nutzlos