Hallo zusammen,
meine Mutter (65) hat Ende der 50er den Führerschien gemacht (4er). Nachdem mein Vater gestorben ist, hat sie aber keine Möglichkeit mehr, ohne fremde Hilfe wegzukommen. Es würde schon reichen, wenn sie ein Auto fahren dürfte, das auf ca 50 km/h beschränkt ist. Welche Möglichkeiten hat sie?
Wir haben eine Landwirtschaft zuhause. Wenn sie den alten Führerschein umschreiben läßt, würde sie ja auch den T-Führerschien bekommen. Da dürfte sie ja Traktoren bis 60 km/h fahren, gilt das dann auch für entsprechend modifizierte Autos??
Wolfgang
Hallo!
Wann genau hat deine Mutter ihren Führerschein gemacht? Am 1.12.1954 war mal wieder so ein Stichtag im Führerscheinrecht. Und, in welchem Bundesland wohnt ihr? Diese Angaben müsste ich haben, dann könnte ich dir vielleicht weiterhelfen.
Gruß
Markus
Hallo Markus,
nach 1954 und wir wohnen in Baden-Württemberg.
Wolfgang
Hallo Markus,
nach 1954 und wir wohnen in Baden-Württemberg.
Wolfgang
Hallo Wolfgang!
Deine Mutter würde demnach bei einer Umschreibung ihres Führerscheins die Klassen A1 / M / L bekommen, da sie ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht hat.
Ein Auto dürfte sie dementsprechend nicht fahren.
In Bezug auf die Landwirtschaft dürfte sie mit Klasse l Zugmachinen bis 32 km/h bHG sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bHG fahren.
Mit Klasse M könnte sie Kleinkrafträder und Mofas (FmH) bis 50 km/h (bHG) sowie 50 ccm Hubraum-Fahrzeuge und ein Lastendreirad bis 45 km/h bHG/50 ccm/150 kg LG) fahren.
Demnach dürfte sie meines Erachtens nach sog. 50 km/h-Auto fahren. DIe Angaben sind aber ohne Gewähr. Am besten fragst du bei deiner Straßenverkehrsbehörde nach (Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle/Führerscheinstelle) nach. Die können dir dort gezielt weiterhelfen. Du könntest auch mal unter www.verkehrsprotal.de nachschauen. Vielleicht findest du dort auch etwas.
Gruß
Markus