Führerschein für entw.-verzögerten Behinderten?

Guten Tag, mein Patenkind (19 Jahre) lebt wegen seiner Entwicklungsverzögerung in einem „betreuten Wohnen“ und bekommt seine Ausbildung (hat Mittlere Reife, will jetzt Fachabi machen)vom Amt bezahlt. Zwar freue ich mich über diese Riesenschritte, die keiner vorhersagen konnte, aber gestern erzählte seine Mutter mir, dass er jetzt mit Fahrstunden und Theorie-Unterricht begonnen hat. Da man ihm seine Behinderung nicht ansieht, haben sie dem Fahrlehrer auch nichts gesagt. Jetzt fürchte ich, dass er, so er den Führerschein schafft, bei schwierigen Situationen nicht schnell genug richtig handelt. Er könnte eine große Gefahr für sich und andere darstellen. Kann ihm nach einem Unfall auch noch die Haftung übertragen werden, da er die Behinderung (%weiß ich nicht) verschwiegen hat?
Danke für Deine/Ihre Antworten!

moin moin,

wir sind nun keine Fahrlehrer und können nur eine Empfehlung geben.:

  1. für die Fahrprüfung ist meines Wissens eine Verkehrsmedizinische Untersuchung erforderlich.
  2. offen mit dem Fahrlehrer oder besser noch mit dem Straßenverkehrsamt über die Situation reden.
    Es macht keinen Sinn zu warten, bis dass wegen dieser Behinderung etwas geschehen kann, was dann nicht rückgängig gemacht werden kann.
    Insbesondere wenn es vll. auch zu Personenschäden kommt.
    Also bitte vorher abklären, bevor es zu einer Katastrophe kommt.
    mfg
    mpu24

Vielen Dank für die Antwort; natürlich wäre das die beste Lösung,aber so wie ich das einschätze, ist den Beteiligten nicht klar, in welche Schwierigkeiten sie kommen können. Deshalb hätte ich gern eine Antwort, die ich weitersenden könnte, Tenor so etwa: „wenn ihr es verschweigt, seid ihr bei einem Unfall nicht versichert oder ähnlich“. Ich weiß aber nicht, ob das der Fall ist.
Trotzdem schonmal vielen Dank.
Fragestellerin24

Hallo,

leider kann ich dir bezüglich der Haftung dazu wenig sagen. Grundsätzlich muss man beim Antrag auf den Führerschein vorhandene (relevante) Erkrankungen angeben und teilweise auch mit ärztl. Gutachten das okay nachweisen, dass man überhaupt den FS machen darf.

Gruss Uwe
http://www.aufbauseminare-siegen.de

Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Fragestellerin24

Guten Tag, ich denke, dass der Fahrlehrer Bescheid wissen soll. Wegen der Haftung, würde ich einem Verein wie dem SOVB z.B. beitreten. Der kann auch Rechtsfragen beantworten.