Sagen wir mal eine X lebt in London, ihm wurde seine Tasche mit Führerschein etc. geklaut. X bringt dies zur Anzeige. Jetzt muss allerding ein neuer Führerschein beantragt werden. Wo kann X das machen?
Ich schätze mal dass es nicht möglich sein wird in England einen DE Führerschein zu beantragen oder doch? Vlcht im Konsulat.
Sonst müsste X nach DE kommen. Dies wäre aber auch sehr kostspielig.
Ist es denn möglich, dass ein Verwandter von X den neuen Fürhrschein beantragt, wenn dieser ihm alle nötigen Unterlagen sowie vollmacht zukommen lässt?
ich würde die Polizei vor Ort fragen, was ich machen soll, das wird nicht das erste mal sein, dass ein FS abhanden gekommen ist
ich würde die Botschaft/das Konsulat anrufen
ich würde die Zulassungsstelle meines Heimatortes anrufen
ich würde schon mal eine Vollmacht mit den notwendigen Daten an einen Verwandten/Bekannten schicken
Noch ein Tipp:
es macht durchaus Sinn, sich Kopien von diesen Dokumenten anzufertigen, diese müssen allerdings als Kopien erkennbar sein. Z.B. kopierst Du Vorder und Rückseite Deines Personalausweises auf eine DIN A 4 Seite, das sieht nicht mehr nach einem echten Ausweis aus, aber alle Daten sind vorhanden und die Neuausstellung kann beschleunigt werden.
Sagen wir mal eine X lebt in London, ihm wurde seine Tasche
mit Führerschein etc. geklaut. X bringt dies zur Anzeige.
Jetzt muss allerding ein neuer Führerschein beantragt werden.
Wo kann X das machen?
Hallo Freund von X
Da wir in der EU ein einheitlichen EU-Kartenführerschein haben und
es keinen „deutschen“ Führerschein gibt, kannst du das ein deiner örtlich Zuständigen Führerscheinstelle in London bekommen. Das ist dann halt ein EU-Kartenführerschein der in England ausgestellt wird.
Vorraussetzung ist, dass du glaub ein halbes Jahr im Ausland leben musst.
Die Londoner-Führerscheinstelle nimmt mit der deutschen Führerscheinstelle kontakt auf und fordert die Führerscheindaten an.
Dann wird ein ganz normalter EU-Kartenführerschein hergestellt.
ich bin ein paar Tage älter als ihr und habe noch den alten „Grauen Lappen“, der ja einige mehr Befugnisse beinhaltet als die neuen Klassen. Um die Details habe ich mich noch nicht gekümmert.
Aber ich werde einige Rechte verlieren, wenn ich auf den „Karten-Führerschein“ umsteige. Ob ich jemals einen LKW mit 7 t fahren will, wage ich zu bezweifeln, aber ich habe für diese Berechtigung bezahlt und sehe keinen Grund, sie aufzugeben.
Wie sieht es dann aus, wenn mir im Ausland der FS geklaut wird?
an und für sich sollten bei einem Umtausch des Führerscheins die Befugnisse erhalten bleiben. Hat man ja mal erworben und kann einem deswegen keiner nehmen, wenn man sich nicht grad dementsprechend verhält.
Ich sehe ein größeres Problem darin, wenn der Führerschein verloren geht. Da fordert die Führerscheinstelle A die Daten von der Führerscheinstelle (hier B) ab, die den Führerschein mal ausgestellt hat. Das nennt sich dann Karteikartenabschrift.
Wenn B jetzt aber keine Daten mehr hat, weil bei der Ausstellung des ersten Führerscheins alles in Papierform erstellt wurde und dies nach 3 Umzügen der Führerscheinstelle (oder Kreiszusammenlegungen) nicht mehr vorhanden sind, wirds problematisch. Weil, wie will der Führscheininhaber nachweisen, welche Klassen er hatte? Es gab da mal nen Begleitschein dazu (dessen Name mir entfallen ist), aber den hat in der Regel kein Mensch. Ergo kanns beim Verlust schlimmstenfalls passieren, dass man den Führerschein nochmal machen muss. Dieses Problem kann man mit nem Kartenführerschein umgehen, weil dann die Daten PC technisch erfasst werden.
Grüße
Steffi
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Hallo,
sind die Führerscheine in Deutschland nicht zentral (zufällig in Flensburg?) registriert?
Sonst müste die Polizei ja, wenn man den Führerschein mal nicht dabei hat, erst umständlich die ausstellende Behörde ausfindig machen. Dafür geht das viel zu schnell (wurde bei mir mal gemacht, weil ich nur den Bundeswehrführerschein dabei hatte, der aber völlig genügt).
Im Ausland wird man aber die Schlüsselnummern und Unterklassen, die es nur in Deutschland gibt und die nur in Deutschland gelten, nicht eingetragen bekommen. Ob man sie wiederbekommt, wenn man nach Deutschland zurück kommt (und den Schein wieder umtauschen muß, wenn man länger bleibt), ist wirklich eine Interessante Frage.
Kartenführerscheine zentral in Flensburg.
Graue, Rosa und sonstige Exemplare bei der ausstellenden Behörde.
Im Regelfall die Behörde in deren Zuständigkeitsbereich man zum Zeitpunkt der Antragstellung gewohnt hat.
Fahrerlaubnis bleibt auch bei Umtausch im Rahmen der Besitzstandswahrung vollumfänglich erhalten.
Wer also mit Kl.3 einen 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger fahren durfte, der darf das auch nachher. Sofern er nicht schon die Altersgrenze bei der Umstllung überschritten hatte.
Wobei er dann auch mit Kl. 3 nicht mehr darf, was er vor dem 50. Lebensjahr durfte.
Aber eben gerade nicht was der Inhaber von BE nach neuem Recht darf, wo die Zahl der Achsen keine Rolle mehr spielt.
Wer also mit Kl.3 einen 7,5 Tonner mit einachsigem Anhänger
fahren durfte, der darf das auch nachher. Sofern er nicht
schon die Altersgrenze bei der Umstllung überschritten hatte.
Wobei er dann auch mit Kl. 3 nicht mehr darf, was er vor dem
50. Lebensjahr durfte.
Abgesehen davon, dass ich nicht vor habe einen so großen LKW zu fahren. Ist da irgendetwas an mir vorbeigerauscht? D.h. darf ich, jetzt 54 J., nicht mehr diese großen Lkw-s fahren (theoretisch)?
Vllt. sollt ich mich mal schlau machen was ich darf und was nicht.
Hallo,
die Klassen C1 und C1E sind nun grundsätzlich bis zum 50. befristet und müssen dann alle 5 Jahre (unter Vorlage eines Sehtests) verlängert werden. Werden sie nicht verlängert, darf man auch keine Fahrzeuge/Züge über 3,5t (B oder BE) mehr fahren. Hat man die Verlängerung vergessen, geht es zurück in die Fahrschule.
C/CE und D/DE werden nun nur noch befristet ausgestellt und alle 5 Jahre verlängert werden.