Führerschein: Gültigkeit des "grauen Lappens"

Jemand hat noch den „grauen Lappen“, einen alten BRD-Führerschein, ausgestellt 1984. Darauf ist vermerkt: Klasse eins - drei - vier - fünf. Klasse drei ab 1971.
Der Inhaber blickt nicht durch im Dickicht der neuen EU-Bestimmungen und hat zwei Fragen.

  1. Darf er eigentlich immer noch den 7,5-Tonner fahren und die 1200er Kawasaki? 2. Macht es für den Inhaber irgend einen Sinn, den Führerschein auf das neue Format umzuschreiben?

Hallo und guten Tag,

zu 1: der gute alte „graue Lappen“ behält seine Gültigkeit (ich glaube, eine Umtauschfrist ist erst in einigen Jahren vorgesehen) - und zwar mit vollem Umfang. Also darf man damit den 7,5 to und die Kawa durchaus weiterfahren.

zu 2: es gibt (auch europäische) Länder, die machen mit dem alten Schein Schwierigkeiten (unabhängig von jeder Internat. Vereinbarung). Aber grds. hat man weder Vor- noch Nachteile. Auch bei einem Umtausch bleiben die Fahrberechtigungen erhalten - lediglich bei manchen LKW-Kombinationen gibt es eine Altersgrenze, ab wo man regelmäßig zum Arzt muss - ist aber für Otto-Normalverbraucher uninteressant.

Schönen Gruß
HaWeThie

Hi,

guckst Du hier: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fuehrers…

Macht es für den Inhaber irgend einen Sinn, den Führerschein auf das neue Format umzuschreiben?

Die Kreditkartenform des neuen ist doch viel praktischer als so ein graues Monstrum mit sich rumzuschleppen. Aus dem Grund war ich auch mit einer der ersten in meiner Stadt der den unförmigen alten Perso durch den neuen ersetzt hatte obwohl der alte noch gültig war.

Gruss
K

Danke für die Antworten. Noch eine Nachfrage, um ganz sicher zu sein. Der neue Führerschein C1 gilt ja nur bis zum 50. Lebensjahr, beim „Dreier“ war das ja nicht so. Demnach darf der 95-jährige Inhaber des grauen Lappens (Klasse Drei) den Siebeneinhalbtonner mit 5,5 to-Anhänger auf der Straße bewegen, ohne dass die Behörden etwas zu meckern haben? Und das auch, wenn er den neuen Scheckkartenschein mit C1 bekommt?

Hallo

Auch bei einem Umtausch bleiben die Fahrberechtigungen
erhalten

Achtung: … manche nur auf Antrag
Man sollte sich vorher genau Informieren und den neuen FS kontrollieren.
Hier sind in der Vergangenheit viele Fehler passiert.

PS: kann mir eigentlich jemand _genau_ sagen, was man mit CE Schlüsselnummer 79 fahren darf?

Demnach darf
der 95-jährige Inhaber des grauen Lappens (Klasse Drei) den
Siebeneinhalbtonner mit 5,5 to-Anhänger auf der Straße
bewegen, ohne dass die Behörden etwas zu meckern haben?

C1E

Das „E“ steht für den Hänger.

MfG Frank

Hallo!

Demnach darf
der 95-jährige Inhaber des grauen Lappens (Klasse Drei) den
Siebeneinhalbtonner mit 5,5 to-Anhänger auf der Straße
bewegen, ohne dass die Behörden etwas zu meckern haben?

Im Prinzip ja. Die Besitzstandswahrung gilt bis 2033 unter der Voraussetzung, dass ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche/augenärztliche Untersuchung stattfindet. Ohne diese Untersuchungen darf man mit dem alten grauen oder rosa Lappen nach dem 50. Lebensjahr nur Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t fahren.

Die o. g. Untersuchungen werden im Führerschein vermerkt. Dafür muss aber der graue oder rosa FS auf das neue FS-Format umgeschrieben werden. Man bekommt also das Scheckkarten-Format mit Besitzstandswahrung bis 2033. Alles hier http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerschein… einigermaßen verständlich beschrieben.

Jammer ich darf also nur bis zur Vollendung meines 83. Lebensjahres mit einem 125 ccm-Renner und mit einer 100t-Arbeitsmaschine bis 25 km/h die Gegend unsicher machen.

Gruß
Wolfgang