Hallo!
Demnach darf
der 95-jährige Inhaber des grauen Lappens (Klasse Drei) den
Siebeneinhalbtonner mit 5,5 to-Anhänger auf der Straße
bewegen, ohne dass die Behörden etwas zu meckern haben?
Im Prinzip ja. Die Besitzstandswahrung gilt bis 2033 unter der Voraussetzung, dass ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre eine ärztliche/augenärztliche Untersuchung stattfindet. Ohne diese Untersuchungen darf man mit dem alten grauen oder rosa Lappen nach dem 50. Lebensjahr nur Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t fahren.
Die o. g. Untersuchungen werden im Führerschein vermerkt. Dafür muss aber der graue oder rosa FS auf das neue FS-Format umgeschrieben werden. Man bekommt also das Scheckkarten-Format mit Besitzstandswahrung bis 2033. Alles hier http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerschein… einigermaßen verständlich beschrieben.
Jammer ich darf also nur bis zur Vollendung meines 83. Lebensjahres mit einem 125 ccm-Renner und mit einer 100t-Arbeitsmaschine bis 25 km/h die Gegend unsicher machen.
Gruß
Wolfgang