Führerschein + Haschischkonsum

Hallo liebe Rechtskundige,
der Sohn einer Bekannten wurde kürzlich von der Polizei beim Haschischkonsum erwischt. Er outete sich als gelgentlicher Haschischraucher. (Vorbild Xavier N.?). Anscheinend war es ihm aber doch ein heilsamer Schock, und seit der Zeit konsumiert er außer gelegentlich Alkohol keine Drogen mehr. Da er jetzt 18 wird hat er sich zur Führerscheinprüfung angemeldet. Die Straßenverkehrsbehörde erteilte aber keine Genehmigung und verlangt eine Haarprobe, oder er muß den Antrag zur Fahrerlaubniserteilung zurückziehen.

  1. Der letzte Drogenkonsum ist 2 Monate her. Ab wann kann er gefahrlos den Drogentest machen?
  2. Frage, zwischenzeitlich sagte die Fahrschule die Zulassung zur theoretischen Prüfung läge vor. Kann er die Prüfung machen?
    Bemerkung am Rande: Bei der ersten Rückfrage bei der Straßenverkehrsbhörde äußerte der Sachbearbeiter die Akte läge zweimal vor. Deshalb vielleicht 1xHaarprobe u. 1xGenehmigung?
    Was kann man tun? Danke für die Antworten.

P.S. Ich verurteile Drogenkonsum, aber wenn jemand nichts mehr nimmt, sollte man ihn in Ruhe lassen. Alkoholkonsumenten müssen ja auch nicht „vorbeugend“ ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen.

  1. Der letzte Drogenkonsum ist 2 Monate her. Ab wann kann er
    gefahrlos den Drogentest machen?
  2. Frage, zwischenzeitlich sagte die Fahrschule die Zulassung
    zur theoretischen Prüfung läge vor. Kann er die Prüfung
    machen?
    Bemerkung am Rande: Bei der ersten Rückfrage bei der
    Straßenverkehrsbhörde äußerte der Sachbearbeiter die Akte läge
    zweimal vor. Deshalb vielleicht 1xHaarprobe u. 1xGenehmigung?
    Was kann man tun? Danke für die Antworten.

Zur ersten Frage:
Nach dem Konsum werden die Stoffwechselprodukte der Cannabinoide (die bei diesen Untersuchungen nachgewiesen werden) in das wachsende Haar eingebaut. Nach dem Absetzen der Droge wird nichts neues mehr in die Haare eingebaut, die Spuren wachsen aus und fallen mit dem nächsten Haarschnitt in den Müll…
Man rechnet durchschnittlich mit einem bis zwei cm Wachstum pro Monat (gilt für Haupthaar), d.h. bei 6 cm Haarlänge ist spätestens nach 3-6 Monaten nichts mehr nachzuweisen (in Wirklichkeit sogar etwas früher, da der „Gehalt“ ja kontinuierlich kleiner wird, und irgendwann unter die Nachweisgrenze fällt).
Alternativ zum Haupthaar kann aber auch das Schamhaar untersucht werden, und das wächst bedeutend langsamer. Dies wird vor allem bei zu kurzem oder fehlenden Haupthaar gemacht.
Also sicherheitshalber noch etwas warten, und dann vorher zum Friseur…

Zur zweiten Frage kann ich keine definitive Aussage treffen, aber ich würde sagen, daß zumindest das Ablegen der theoretischen Prüfung möglich sein müßte. Die theoretische Prüfung ist ja mehrere Monate gültig, und kann auch lange vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.