Ein Fahrschüler macht in Bayern seinen Führerschein. Besteht beim Tüv beide Prüfungen auf anhieb.
Im nachhinein stellt sich raus das der Fahrlehrer, der diesen Schüler unterrichtet hat seit jahren keine gültige Lizens mehr hatte. Sein Laden wurde nun auch dicht gemacht.
Der Schüler schuldet dem Fahrleher noch Geld von den Fahrstunden. Muss er dieses Zahlen? Gilt es nicht als Vertragsbruch, dass der Lehrer keine Lizens hatte und dies verheimlicht hat?
Kann dem Fahrschüler im nahhinein der Führerschein wieder entzogen werden? (Die bestandene Prüfung ist jetzt schon 4 Monate her).
Der Laden is dicht - sofern kein Rechtsnachfolger da ist, wer sollte das Geld kriegen???
Die Prüfung wurde bei einem Prüfer gemacht, der sicherlich noch seine Lizenz zum Prüfen hatte, daher ist der Führerschein an sich nicht in Gefahr. Und in Bayern gelten dieselben Gesetze wie im Rest der BRD (auch wenn manche das nich wahrhaben wollen )
Kann dem Fahrschüler im nahhinein der Führerschein wieder
entzogen werden? (Die bestandene Prüfung ist jetzt schon 4
Monate her).
Kenne ich mich nicht aus. Ich denke aber nicht, dass dein Führerschein an einer Gültigen Lizenz des Fahrlehrers abhängt.
Wenn ich mich richtig erinnere beantragst du beim deinen Führerschein bei der zuständigen Behörde unter Nennung der Fahrschule.
Der Schüler schuldet dem Fahrleher noch Geld von den
Fahrstunden. Muss er dieses Zahlen? Gilt es nicht als
Vertragsbruch, dass der Lehrer keine Lizens hatte und dies
verheimlicht hat?
Der Fahrlehrer hat seine Leistung (Prüfungsvorbereitung/Fahrstunden) erbracht, das gewünschte Ziel wurde erreicht (Besitz des Führerscheins), deine Leistung (die Zahlung) kann meiner Einschätzung nach nicht einfach verweigert werden.