hallo,
tja, sicher ein ungewöhnlicher fall. die frage die sich zunächst stellt, wurde ihr reisepass ebenfalls beschlagnahmt? wurden die daten aus dem reisepass registriert?
wenn ja, dann kann es bereits zu problemen bei der ausreise kommen. in diesem fall würde ich umgehend zu einer kontaktaufnahme mit der deutschen botschaft in der türkei anraten.
in -D- bedeutet der verlust der fahrerlaubnis ein fahren ohne fahrerlaubnis. gleichbedeutend mit schwarzfahren, was dann mit einer strafe von € 5000,00 verurteilt werden kann. zusätzlich 6 monate sperrfrist.
das risiko, bei einer fahrt ohne Fahrerlaubnis ist zunächst recht gering, aber man darf die gefahr nicht unterschätzen. also, meine empfehlung, sofort zum straßenverkehrsamt gehen und einen ersatzführerschein beantragen. der wird dann sofort ausgestellt und gleichzeitig den führerschein als verlustig melden und eine neue karte beantragen. sicherlich wird eine eidesstattliche erklärung gefordert, das muss dann jeder für sich entscheiden. falsche aussagen werden hart bestraft, wenn die sache auffliegt.
besser ist es sicherlich, gleich mit offenen karten zu spielen.
mfg
mpu24