führerschein,kein 1.hilfeschein beim tüv abgegeben

Hi,
Mein Bruder hat sich vor 8 Monaten bei einer fahrschule angemeldet. Er hatte aber in dieser Zeit einen langen Krankenhausaufenthalt und wAr in dieser Zeit nicht in der fahrschule. Es fehlte noch der 1. Hilfe schein.so wurden die Papiere natürlich nich an den tüv weitergeleitet.

Normalerweise gilt ja die jahresregelung um die Theorie zu bestehen.aber doch murwenn alle Papiere beim tüv vollständig sind oder?wenn die Papiere nun abgegeben werden,hat er dann quasi ab heute ein Jahr Zeit?

Lg

hallo!

das ganze verfahren liegt immer in der hand der führerscheinstelle.

hier müssen alle voraussetzungen vorliegen, dann erteilt die fs-stelle dem tüv den auftrag, den bewerber zu prüfen.

also wenn du fragen dazu hast, rufe die fs-stelle an.

allerdings ist das ein schlechter service der fahrschule. denn diese übernimmt normalerweise für den fahrschüler alle formalitäten, die ganze kommunikation mit den behörden usw. und der fahrschüler muß sich um nichts kümmern

nogel

Hallo,
die Jahresregelung gilt ab bestandener Theorieprüfung, diese verfällt nach einem Jahr. Ebenso ist der Antrag vom TÜV an die Behörde zurückzusenden,wenn nach Eingang der Unterlagen nicht innerhalb von 12 Monaten die Theorieprüfung bestanden wurde. Wenn die Unterlagen noch nicht beim TÜV sind,dann läuft auch noch keine Frist. Sie dazu §22, Absatz 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
VG
Reinhold

Hallo Nat Mecki,
die Regelung gilt ab dann, wenn der Prüfauftrag (Papiere) beim TÜV eingeht.
Viel Erfolg…!
sprudellaster

Hallo, auschlaggebend ist das Datum, an dem Du den „Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (mit allen notwendigen Unterlagen) bei der Behörde einreichst,
ab diesem Tag gilt die 1Jahresfrist.

Gruß, Tom

Hallo,

ja, das ist richtig. Erst wenn die Papiere beim TÜV eingehen, beginnt die Jahresfrist zu laufen.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Die Sachen werden nicht beim TÜV, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben. Von dem Zeitpunkt an ist es in etwa ein Jahr…

Eure Fahrschule sollte Euch da aber helfen können… :smile:))

Viele Grüsse!

Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info

Hallo,

den Erste-Hilfe-Nachweis benötigt die Führerscheinstelle und nicht der Tüv. Aber ohne das wird kein Antrag gestellt, auch nicht beim Tüv. Diese 1-Jahres-Regel gilt für den Vertrag mit der Fahrschule. Wenn das Jahr rum ist, muss wieder ein neuer Vertrag gemacht werden und dann muss evtl. auch nochmal die Grundgebühr bezahlt werden. Da noch nichts beantragt wurde, hat das damit erstmal nichts zu tun. Wenn du noch Fragen hast, kannste dich gerne nochmal melden. Ich werde dann auch versuchen, zeitnaher zu antworten!
Gruß, Tina