Ich habe den Früherschein klasse B ( probezeit) Bin mit ein Roller gefahren der auf 25 angemeldet ist und auch nur 25 fahren darf bin aber mit 35-40 kmh erwischt worden was kommt auf mich zu
Mit der Fahrerlaubnisklasse B darf man Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h fahren. Eine Straftat [Fahren ohne Fahrerlaubnis] liegt also nicht vor.
Da das Mofa aber zu schnell war kann man davon ausgehen das die Betriebserlaubnis erloschen war. Das hat ein Bußgeld von 90€, 1 Punkt und 28,50€ Gebühren zur Folge.
Das ist ein B-Verstoß, hat also für sich allein keine Probezeitmaßnahmen zur Folge.
Gruß Crack
Hi
Ich habe ein Stern vergeben , da alles was da steht zu 100% korrekt ist , allerdings fehlt der Vermerk , das unter umständen noch eine Zivilstrafe kommt.
Weil :
Betriebserlaubniss des Mofa’s erloschen bedeutet gleichsam auch das der Versicherungsschutz des Fahrzeuges erloschen war.
und auf das führen eines Motorisierten Fahrzeuges ohne Versicherungsschutz , darauf steht die Rennleitung mal gerade gar nicht
gruss
Weil :
Betriebserlaubniss des Mofa’s erloschen bedeutet gleichsam
auch das der Versicherungsschutz des Fahrzeuges erloschen war.
Der Versicherungsschutz erlischt auch dann nicht automatisch denn es liegt kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Ein Geschädigter muss ja zu seinem Recht kommen können, und das ist Aufgabe der Versicherung.
Was passieren kann sind Regressforderungen der Versicherung da es sich um eine Obliegenheitsverletzung handelt.
Gruß Crack