Führerschein Klasse B: Ersterwerb

Hallo.

Ich habe mich anfang April 2014 zum Führerschein Klasse B angemeldet,
habe aus den verschiedensten Gründen jedoch oftmals keine Zeit für den Theorieunterricht gehabt was ich natürlich sehr schade finde.

Jetzt allerdings hätte ich die Zeit aber ich habe mal gehört, das man von der Anmeldung bis zur ersten Prüfung „nur“ 1 Jahr zeit hat. Ich wollte fragen ob das stimmt, wenn ja wie es weiter gehen wird/könnte? Muss ich mich erneut anmelden mit allen anfallenden Kosten oder teicht da beispielsweise „n hunni“ und man kann weiter machen?

Bei meiner Fahrschule habe ich schon angerufen, jedoch erreiche ich da derzeit niemanden aber die frage schwirrt die ganze zeit in meinem Kopf und ich würde sie so gerne beantwortet haben. 

Falls es nötig ist, ich wohne in Schleswig-Holstein (weiß ja nicht, ob es Bundesland-abhängig ist).

Vielen dank schonmal!

Und tschuldigung, dass das Thema „Outdoor & Camping“ nicht so passt, wurde leider nicjt fündig.

Hallo!

Ja das stimmt. Und gilt natürlich bundesweit gleich.
Innerhalb von 1 Jahr ab Antrag bei der Behörde muss man die Theorieprüfung abgelegt haben. Die bestandene Prüfung selbst ist wieder 1 Jahr gültig.
Kommt man damit nicht hin wird die Verwaltungsgebühr nochmals fällig, bzw. man muss die Theorie nochmals ablegen.

Und man würde auch rechtzeitig vor dem 1 Jahr von der Behörde angeschrieben !

Was für Möglichkeiten man dann hat steht hier drin.

http://www.fahrschule-boeker.de/seiten/antrag.php

MfG
duck313

Hallo ElKongo,

und was spricht dagegen, innerhalb der nächsten ca. 5 Wochen den Führerschein zu machen?

Hau rein!

Viel Erfolg
Guido

Hallo.

@Duck313, danke für die Antwort und die Seite, wo die Möglichkeiten aufgelistet sind.
Werde da später mal drüber schauen.

@Guido, dagegen sprechen wohl die Theoriestunden, die ich von der Zeit her niemals „absitzem“ kann :wink:

@Guido, dagegen sprechen wohl die Theoriestunden, die ich von
der Zeit her niemals „absitzem“ kann :wink:

Wenn ich mich nicht irre dann brauchst Du 12 Doppelstunden, oder ist das je nach Bundesland unterschiedlich? Bei zwei Abende wöchentlich, was eine vernünftige Fahrschule eigentlich anbieten sollte, wäre die Sache in 6 Wochen durch - abzüglich das, was Du in fast einem Jahr schon geschafft hast. Wenn es daran schon scheitert…

Beste Grüße
Guido

Hallo,

wer nach anmelden es in einem Jahr nicht schafft soviel Zeit freizuschaufeln, dies abzuhaken, der hat eh kein ernsthaftes Interesse am Führerschein.

Wer den FS machen will, muß sch AKTIV damit auseinandersetzen, um eine ordentliche Ausbildung abzuschließen und auch dann sicher und gefestigt am Straßenverkehr teilnehmen zu können, denn die Anforderungen sind heutzutage sehr hoch, aufgrund der Verkehrsdichte.

Leider nehmen viele Zeitgenossen das Aktive Denken im Straßenverkehr immer weniger Ernst und so hatte ich mit dem Linienbus am Montag und Freitag zwei unverschuldete Unfälle innerhalb einer Woche. Eine nahm mir die Vorfahrt und ich boxte Ihr den Pkw zur Seite, der andere meinte vorzeitig den Radweg verlassen zu können ohne Schulterblick und fuhr mir in den Bus hinten rein mit dem Fahrrad und wollte stiften gehen…

Also wenn Du eh keinen Bock hast, laß es…

MfG

Jetzt allerdings hätte ich die Zeit aber ich habe mal gehört,
das man von der Anmeldung bis zur ersten Prüfung „nur“ 1 Jahr
zeit hat. Ich wollte fragen ob das stimmt, wenn ja wie es
weiter gehen wird/könnte? Muss ich mich erneut anmelden mit
allen anfallenden Kosten oder teicht da beispielsweise „n
hunni“ und man kann weiter machen?

Deine bereits gemachten Theorieunterrichte sind 2 Jahre gültig. Der Vertrag mit der Fahrschule ist aber meistens auf 1 Jahr beschränkt. Guck doch mal in deinen Ausbildungsvertrag was da drin steht. Dann könnte es natürlich sein, dass die Fahrschule bei einem neuen Vertrag nochmal Grundgebühr haben möchte, vielleicht den kompletten Betrag, einen Teil davon oder auch gar nichts… Einfach mal den Inhaber fragen.

Und der Antrag für das Straßenverkehrsamt ist auch nur ein Jahr gültig. Musste mal nachgucken / fragen wann du das beantragt hast. Wenn der abläuft, musst du den Antrag nochmal stellen und dann natürlich auch die Gebühr erneut bezahlen.

Gruß
Tina