Führerschein + Krankheit = Fussgänger?

Hallo!

Aufgrund eines aktuellen Ereignisses (3,5 Jahre Haft für Epileptiker, der mitm Auto mehre…) kams in der Bekanntschaft zu nem Disput. Inwiefern wird die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, wenn jemand absolut nich mehr in der Lage is, ein Fahrzeug sicher zu führen? Ich dachte immer, dass ein (deutscher) Führerschein unbefristet gültig is (so stehts bei mir ja auch drin; hab noch den rosa Lappen von anno dunnemals) u dass die ärztliche Schweigepflicht dem unter Umständen auch entgegensteht. Ein entfernter Bekannter is auch Epileptiker u hat deswegen seinen Lenkschein verloren (genaue Umstände unbekannt, da halt entfernt Bekannter), seine Ex-Lebengefährtin is ebenfalls eine Epileptikerin u kann daher gar nich erst den FS machen (Antrag wurde in Flensburg abgelehnt). Wer hat da wo ein Rädchen gedreht? Oder sitzt gar in Flensburg einer, der die Anträge mit Krankenakten bzw Meldungen von Ärzten abgleicht?

Gruss

Mutschy

Hallo,

alle benötigten Informationen findet man in der Fahrerlaubnis-Verordnung §§ 7 - 20

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR19800…

Gruß Merger

Hallo,

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,das eine Person nicht mehr in der Lage ist ein Kraftfahrzeug sicher zu führen,wird dieses in der Regel durch die Polizei (aufgrund eines Verkehrstverstoßes) der zuständigen
Fahrerlaubnisbehörde amtlich mitgeteilt.

Daneben erfolgen Meldungen noch durch die Amtsärtze im Rahmen der Untersuchungen nach dem FEV (Kraftfahrer ab 50 Jahre) sowie durch die
Betriebsärzte der Behörden,deren Bedienste ihre Kraftfahrer intern in einem regelmäßigen Rhytmus auf Fahrtüchtigkeit untersuchen.