Führerschein mit 17

Hallo Ihr lieben,

ich habe folgende Frage an Euch:

Zum s.g. begleiteten Fahren finde ich immer wieder die Aussage, dass der Beifahrer der Erziehungsberechtigte sein muss.
Ist es möglich, dass eine erwachsene Person für den Stiefneffen die Begleitung übernimmt und wenn ja, welche Auflagen sind zu erfüllen (außer der Führerscheinbesitz natürlich)?

Eine Zusatzfrage wäre: Wird die Person in die Fahrerlaubnis des Führerscheinneulings eingetragen oder können sich verschiedene Personen die Aufgabe teilen?

Danke und viele Grüße

Zum s.g. begleiteten Fahren finde ich immer wieder die
Aussage, dass der Beifahrer der Erziehungsberechtigte sein
muss.
Ist es möglich, dass eine erwachsene Person für den
Stiefneffen die Begleitung übernimmt und wenn ja, welche
Auflagen sind zu erfüllen (außer der Führerscheinbesitz
natürlich)?

Eine Zusatzfrage wäre: Wird die Person in die Fahrerlaubnis
des Führerscheinneulings eingetragen oder können sich
verschiedene Personen die Aufgabe teilen?

Also das müssen soweit ich weiß, nicht unbedingt die Erziehungsberechtigten sein. Du kannst auch Tante, Onkel, großer Bruder nehmen.

Also die Begleiter müssen mind. 30 sein, dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben, seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alte Klasse 3) sein & die 0,5 promille-Grenze gilt.

Und jeder Begleiter muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen werden, es kann also nicht jeder x-beliebige dich begleiten, wirklich nur die, die du bei deinem Führerscheinantrag als Begleitpersonen angegeben hast.

Hoffentlich konnte ich dir helfen,
LG Tinschen

Hallo Daniel,

die wesentlichen Informationen zum Begleiteten Fahren findest du auf

http://www.begleitetes-fahren.de/index.php?id=1227.

Bei Klick auf Zustimmung öffnet sich das von den Erziehungsberechtigten auszufüllende und zu unterschreibende Formular, aus dem die Bedingungen hervorgehen, die der Begleiter erfüllen muss.

Gruß Rotraut