Führerschein mit Einschränkung

Hallo,

schickt mich notfalls zu ‚Ämter und Behörden‘, aber
ich versuchs mal hier.

Jemand hat einen Führerschein und wegen einer Sehschwäche
eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 100kmh.

Nun hat sich besagter Jemand die Augen operieren lassen
und sieht nun wesentlich besser (aber ganz, ganz extrem
verbessert).

Wie geht man nun vor um die Geschwindigkeitsbegrenzung
aus dem Führerschein rauszukriegen?
Geht das mit Attest? Oder muss man einen neuen Sehtest machen?
ODer gar den Führerschein nochmal (doch nicht wirklcih, oder?)

Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.

Grüße
Elke

Bei einer Einschränkung in der FE (z.B. wie hier wegen schlechter Sehleistung) muß man i.d.R. alle 3 oder 5 Jahre ein neues Attest vorlegen und somit eine Verschlechterung oder Verbesserung dokumentieren. Es bleibt also die Einschränkung, wird verschärft oder aufgehoben.

In diesem Fall frage die Führerscheinstelle welchen Attest die anerkennen, meist ist dies von einem anerkannten Gutachter (also Augenarzt) oder einem Arbeitsmediziner.
Bei einer Sehleistungsverbessung wird der Eintrag gelockert oder aufgehoben.

Mein Rat: Ich würde zu einem Arbeitsmediziner in einer Großstadt gehen, der auch für die Taxifahrer den gelben Schein verlängert. Rufe einfach die dortigen Taxizentralen an und frage nach den Adressen oder frage die Fiaker am Standplatz. Die empfehlen meist den Arzt (= Arbeitsmediziner), mit dem sie am zufriedensten sind. Neben der täglichen Routine mit solchen „kleinen“ Problemen sind dort die Untersuchungskosten am geringsten.

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Hallo,

empfehle den Gang zum Augenarzt und ein augenfachärztliches Gutachten machen zu lassen, kostet ~80€. Dieses brauche ich alle 5 Jahre für meinen Busführerschein.

Dieses dann bei der Führerscheinstelle einreichen und eben Antrag stellen, daß die Beschränkung gelockert oder aufgehoben wird.

Ein einfacher Sehtest reicht da mit Sicherheit nicht.

Schließe mich der Aussage meines Vorredners an…

gruß

dennis