Servus,
habe noch alten FS Kl. III (Jahrgang '78) mit meinem Geburtsnamen. Einige „Grünlinge“ meinen, ich müsse ihn tauschen, einige nicht. Wie ist die Rechtslage? Wie schaut’s im Ausland aus?
Vergelt’s Gott und Pfiat Eich vom
- Kampfzwergerl -
Servus,
habe noch alten FS Kl. III (Jahrgang '78) mit meinem Geburtsnamen. Einige „Grünlinge“ meinen, ich müsse ihn tauschen, einige nicht. Wie ist die Rechtslage? Wie schaut’s im Ausland aus?
Vergelt’s Gott und Pfiat Eich vom
hallo,
also asusshen tuts so,
normal mösstest du die namensänderung eintragen lassen und in diesem vorgang würdest du natürlich den scheckkarten FS bekommen,
im ausland gibt es ja nur noch den EU FS,
wobei hier das umschreiben ja garkein problem ist,
lg dominik
danke Dominik, ok, da wären noch 2 Fragen:
hallo thomas,
nein deine ganzen eingetragenen A/B/C/D
dürften erhalten bleiben,
kommt auf das jeweilige bundesland an wo du wohnst,
fürs ausland brauchst du keine EU FS nur könnte passieren das wenn dein pass anders lautet du probleme hast, wobei ich fahrschulen kenne die deinen fs
ohne probleme in eine eu fs umschreiben und deser dann ausnahmslos in der brd gilt
lg dominik
Servus Dominik,
lebe in Bayern, mein Perso geht auf Ehe-Namen. Werde vielleicht doch mal bei der Fahrschule um die Ecke nachfragen, die kennen sich sicher aus. Die Auskunft stelle ich in den Thread, könnt ja nützlich sein. Gut wenn die Klassen erhalten bleiben, habe 125’er Roller und Wohnwagen und mag sie auch behalten. ;>:wink:)
Merci erstmal,
viele Grüße - Thomas -
hallo,
natürlich musst du nicht tauschen.
Für das Ausland wäre es aber besser, da du somit Diskussionen mit den Beamten aus dem Weg gehen würdest.
Gruß M
Hallo,
in Deutschland muss der Schein nicht auf den „aktuellen“ Namen lauten, da es kein Ausweisdokument ist. Ausland ? Keine Ahnung.
Gruss Uwe
http://www.LKW-Fahrschule-Siegen.de
hallo,
es ist ein regulär erworbenes dokument.
die fahrerlaubnis ist gültig.
es ist aber kein eu-führerschein.
kann nur empfehlen, mit der führerscheinstelle über das dokument zu reden.
mfg
mpu24
Hallo…
Eine Umtauschpflicht besteht definitiv NICHT! Wenn dem so wäre, hättest Du sicherlich schon ein Verwarngeld zahlen müssen… 
VG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Hallo Michael Bauer,
danke, das ist mal 'ne Aussage, slebst die Fahrschule bei mir in der Gegend hat mehrere Mainungen gehabt, das Ehepaar hat sich fast gestritten. Zeigt nur alles, wie wenig die Situation geregelt ist, schade ich hätte
Deutschland da mehr Gradlinigkeit zugetraut, wenn die wegen jedem Rattenschiß ein Gesetz machen. Das Problem haben mir nicht mal Ehefrauen (viele sollten es kennen) erklären können. Also allen noch DANKE, ich mache da erstmal nix.
VG - Thomas -