Hallo,
kann man einfach seinen Führerschein in Polen usw. machen, oder gibt es Probleme! Und wo fragt man bei den ämtern nach !
danke
daniel
Hallo,
kann man einfach seinen Führerschein in Polen usw. machen, oder gibt es Probleme! Und wo fragt man bei den ämtern nach !
danke
daniel
Es bleibt ein Restrisiko
Hallo!
Das ganze ist noch etwas ungeklärt. Es gibt eine EG-FührerscheinRL, wonach jeder von einem Mitgliedstaat ausgestellte Führerschein anerkannt werden muss. Es gibt aber in dieser RL auch eine Regelung, dass man mindestens 185 Tage in einem Land gewohnt haben muss, damit dieses zur Ausstellung zuständig ist.
Die Frage ist jetzt was passiert, wenn einem ein Mitgliedstaat den Führerschein entgegen dieser 185 Tage Regelung (sozusagen rechtswidrig) ausstellt (in Polen und Tschechien interessiert sich der Staat da nicht besonders für Meldevorschriften - daher wird diese Regelung dort in der Praxis nicht wirklich vollzogen). Mittlerweile ist eigentlich schon mE deutlich ausjudiziert, dass andere Mitgliedstaaten die Anerkennung nicht verweigern können. Die Frage ist aber, ob der ausstellende Staat nachträglich diesen Führerschein wieder einziehen kann, wenn diese 185 Tage Regelung nicht eingehalten wurde, also zB Polen nachträglich feststellt, dass die Person X zwar 185 Tage gemeldet war, aber tatsächlich nicht in Polen mit Hauptwohnsitz gewohnt hat. Das ist jedenfalls das Restrisiko, das man hat, wobei ich, das ist allerdings nur gefühlsmäßig, auf Grund der sehr liberalen Judikatur des EuGH dazu tendieren würde, dass ein solcher Führerschein nicht eingezogen werden kann nur wegen dieser Wohnsitzregelung - aber wie gesagt - das ist ein Gefühl, der EuGH kann das auch anders sehen.
Gruß
Tom
Hi,
es es kein Restrisiko, es ist ein Risiko!
Du mußt im EU-Ausland den Hauptwohnsitz mit der 185-Tage-Regel haben, die deutschen Behörden überprüfen dies durch Datenabgleich im EU-Ausland und in D, z.B. Arbeitsplatz, Mietverträge, Verbrauchsmessungen wie Strom, Wasser etc.
Wenn die 185-Tage-Regel erfüllt wird, dann kein Problem, wenn nur ein Scheinwohnsitz im Ausland (dies wird von den ausl. Fahrschulen gegen „Gebühr“ angeboten), dann Finger weg!
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