Führerschein MPU?

Guten Abend,

Ich hatte mal eine gefälschten schwedischen Führerschein… naja vor 2 Monaten musste es Gerichtlich abgeschlossen werden…Natürlich habe ich denen die Wahrheit erzählt das es Gefälscht ist…
Ich habe als Strafe nur 50 Sozialstunden bekommen die ich schon absolviert habe. Der Richter sagte zu mir, sobald ich meine Sozialstunden absolviert habe, dürfte ich dann mit mein Führerschein anfangen.Er hat nichts mit MPU oder Sperre angedeutet.

So ich wollte heute bei der Fahrschule Termin für meine Theoretische Prüfung nehmen. Fahrschule sagte das ich Straßenverkehrsamt anrufen soll… naja habe heute mit Straßenverkehrsamt gesprochen, die sagen zu mir das Ich Vielleicht MPU(psychologische Untersuchung) absolvieren soll…

Meine große Frage ist;

Wenn der Richter zu mir sagt, sobald ich meine 50 sozialstunden absolviert habe, dass ich dann meine Führerschein wieder machen darf.(habe auch schriftliche Dokumente) Also er hat von MPU nichts angedeutet er sagte nur das ich meine Führerschein wieder machen darf… Straßenverkehrsamt hat ja gesagt das ich vielleicht MPU machen muss… Hat Straßenverkehrsamt Recht dazu das ich doch meine MPU machen muss obwohl im Gericht davon nichts angedeutet wurde…

sry konnte nicht besser formilieren:frowning:

Danke im Vorraus

LG Xenom

Hallo.das strassenverkehrsamt ist eine eigene behörde und nur diese kann bei eignungszweifeln eine mpu anordnen.egal was der richter sagt wenn die behörde sagt du musst zur mpu dann hast du keine andere möglichkeit .gruß andy

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Hallo,

wenn die Führerscheinstelle (FSST) „Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kfz“ hat, (und das kann bei Straftaten in Verbindung mit Autofahren durchaus der Fall sein), kann sie eine bestandene MPU zur Voraussetzung machen, eine FE zu erteilen.

Das Gericht hat in Deinem Fall lediglich entschieden, dass die gerichtlichen(!) Sanktionen(!) für Fahren ohne FE plus Urkundenfälschung usw. sich auf die 50 Sozialstunden beschränken und hat von sich aus keine FE-Sperre als (zusätzliche) Strafe verhängt.

Mit Anordnungen von MPUs haben Gerichte eh nichts zu tun, das ist einzig und allein Sache der Führerscheinstellen.

Bei Alkohol-(oder Drogen-)Fahrern bspw. ist es ja ähnlich:
Das Gericht sagt z. B., dass dem Verurteilten vor Ablauf von 12 Monaten oder so keine neu FE erteilt werden darf.
Ist diese Zeit um, kann er zwar sofort einen Antrag auf Neuerteilung stellen, es liegt dann aber (je nach Aktenlage) immer noch im Ermessen der FSST, ob sie vor der Neuerteilung will, dass der Antragsteller seine „Eignung zum Führen eines Kfz“ durch eine MPU nachweist.
Auch in diesem Fällen hat kein Richter vorher beim Urteil irgendwas von MPU erzählt.

Soweit klar?

Letztlich bleibt Dir nur die Möglichkeit, den Antrag zu stellen und abzuwarten.

Da ich Dich nicht kenne, kann ich auch nicht beurteilen, ob es in Deinem Fall Sinn macht, mal bei der FSST persönlich vorzusprechen, und beim zuständigen Sachbearbeiter zu versuchen, um die MPU herumzukommen.
Allerdings hast Du das Recht -nach vorheriger Terminabsprache- bei der FSST Einblick in Deine Führerschein-Akte zu nehmen.
Da dürfte alles zu Deinem Fall drin stehen. Und nach diesen Akten entscheidet das Amt in der Regel, ob eine MPU gefordert wird oder nicht.

MfG Andy

Hallo Xenom

Bin kein Experte, aber meiner Ansicht nach muß eine MPU vom Gericht angeortnet werden, frag doch mal Deine Fahrschule.
LG. Galloper

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Hi Xenom,

der Richter legt lediglich das Strafmaß (50 Sozialstunden) fest UND, falls er das für erforderlich hält die Sperre.

Es ist Die PFLICHT des Straßenverkehrsamtes (StVA), bei einer vorangegangenen Strafe zu prüfen, ob der Fahrerlaubnisbewerber körperlich und geistig in der Lage ist am Straßenverkehr mit einem KFZ teil zu nehmen.

Für gewöhnlich wird dies mit einer einfachen Erklärung durch den Fahrerlaubnisbewerber erreicht. Liegt jedoch eine Straftat vor, so bedient sich das StVA des Mittels MPU. Meines Erachtens ist das auch rechtens.

Schönes Wochenende,
Jürgen

Hallo,

die Verwaltungsbehörde hat da einen ziemlich großen Spielraum. Hat also mit dem Gerichtsurteil nichts zu tun.

Gruß

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Hallo, das Strassenverkehrsamt hat das Recht, Dich zur
MPU zu schicken.

Grüße Robert

Ich hatte mal eine gefälschten schwedischen

Führerschein…

naja vor 2 Monaten musste es Gerichtlich abgeschlossen
werden…Natürlich habe ich denen die Wahrheit erzählt

das es

Gefälscht ist…
Ich habe als Strafe nur 50 Sozialstunden bekommen die

ich

schon absolviert habe. Der Richter sagte zu mir,

sobald ich

meine Sozialstunden absolviert habe, dürfte ich dann

mit mein

Führerschein anfangen.Er hat nichts mit MPU oder

Sperre

angedeutet.

So ich wollte heute bei der Fahrschule Termin für

meine

Theoretische Prüfung nehmen. Fahrschule sagte das ich
Straßenverkehrsamt anrufen soll… naja habe heute mit
Straßenverkehrsamt gesprochen, die sagen zu mir das

Ich

Vielleicht MPU(psychologische Untersuchung)

absolvieren

soll…

Meine große Frage ist;

Wenn der Richter zu mir sagt, sobald ich meine 50
sozialstunden absolviert habe, dass ich dann meine
Führerschein wieder machen darf.(habe auch

schriftliche

Dokumente) Also er hat von MPU nichts angedeutet er

sagte nur

das ich meine Führerschein wieder machen darf…
Straßenverkehrsamt hat ja gesagt das ich vielleicht

MPU machen

muss… Hat Straßenverkehrsamt Recht dazu das ich doch

meine

MPU machen muss obwohl im Gericht davon nichts

angedeutet

wurde…

sry konnte nicht besser formilieren:frowning:

Danke im Vorraus

LG Xenom