Hallo,
enn jemand 2001 harte drogen genommen hat erwischt wurde und zu der Zeit den führerschein gemacht hat aber die theorie nicht bestanden hat und aufgehöhrt hat mit dem schein, von der führerscheinstelle eine urinkontrolle abgeben sollte, die man aber nie gemacht hat weil man den schein eh nicht mehr machen wollte. Eine sogenannte sperrfrist gab es auch nicht oder gerichtliche anordnung wegen dem schein. Jetzt will jemand dieses Jahr den schein wieder machen. Geht das so ohne weitere großen Problem. Vielen Dank
Hallo !
Die Verkehrsbehörde weiss also vom Drogenkonsum in der Vergangenheit und hatte schon damals eine Urinprobe angeordnet,die aber nicht gemacht wurde.
Auch nach 9 Jahren wird man wohl die alten Unterlagen hervorziehen und je nach Sachlage erneut eine medizinische Untersuchung fordern,bevor die Prüfung abgelegt werden darf.
Man könnte sich doch auch dort selbst erkundigen,ob und wie man eine neue Fahrprüfung ablegen könnte und ob es eine Chance auf eine Fahrerlaubnis gibt.
MfG
duck313
Hallo,
Auch nach 9 Jahren wird man wohl die alten Unterlagen
hervorziehen und je nach Sachlage erneut eine medizinische
Untersuchung fordern
Werfen die denn nichts weg? Oder wie sind die "Verjährungs"fristen?
Zusatz: wird das bei einem Umzug automatisch an die neue Stelle weitergeleitet, auch, wenn kein Führerschein ausgestellt wurde?
Cu Rene
Hallo !
Das ist grundsätzlich zu bedenken,aber wenn eine Verkehrsbehörde einen Führerscheinanwärter schon auffordert,eine Urinprobe abzugeben,zwecks Untersuchung auf Drogenkonsum,dann wird das wohl auch anderen Verkehrsbehörden bekannt werden.
Ob nach 9 Jahren bei Eingabe des Namens dann immer noch gleich dieser „Warnhinweis“ erscheint,eher nicht,aber genau weiss ichs nicht.
MfG
duck313
Hallo,
Stand der Drogenkonsum denn direkt im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr ?
Kam es zu einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat ?
mfg
nutzlos