Führerschein, Namesänderung [.at]

Hallo

Ich hoffe ich finde einen wissenden Österreicher hier: Muß man bei Namenswechsel (Heirat) einen neuen Führerschein beantragen? Meiner ist 12 Jahre alt, aufklappbar und rosa. (Jetzt sind doch neue im Kredikkartenformat?) Wechseln würde mich nicht stören, weil das Foto da drin aussieht wie bei Aktenzeichen XY. :wink:

Wenn nein, kann es Probleme geben, wenn man zb. ein Auto mieten will (außerhalb + innerhalb Östereichs), denn in meinem Paß steht ja ein anderer Name :smiley: Und das Foto sieht aus wie jemand anders :wink:

Wenn ja, wie lange dauert denn das Wechseln und was ist dazu nötig? Wenn es soweit ist, werde ich nicht mehr als 3 Wochen in Österreich weilen. Oder macht sowas gar die Botschaft?? Ich lebe nicht IN Österreich.

Will auch nicht unbedingt danach fragen, weil sie dann sicher „JA sicher, jetzt wo sie fragen! dauert 4 Wochen“ sagen und ich hab dann kein Auto *fg*

Gruß
dataf0x

Hallo!

Ich hoffe ich finde einen wissenden Österreicher hier: Muß man
bei Namenswechsel (Heirat) einen neuen Führerschein
beantragen? Meiner ist 12 Jahre alt, aufklappbar und rosa.

Dann hast du noch den alten Führerschein nach dem KFG. Da musst du die Neuausstellung beantragen, da dieser nicht mehr verändert werden darf.

(Jetzt sind doch neue im Kredikkartenformat?)

Noch nicht, aber bald.

Wechseln würde
mich nicht stören, weil das Foto da drin aussieht wie bei
Aktenzeichen XY. :wink:

Dann ist dein Führerschein sowieso ungültig (!) und du benötigst einen neuen.

Wenn nein, kann es Probleme geben, wenn man zb. ein Auto
mieten will (außerhalb + innerhalb Östereichs), denn in meinem
Paß steht ja ein anderer Name :smiley: Und das Foto sieht aus wie
jemand anders :wink:

Wie gesagt, es gibt Probleme, nicht nur beim mieten, sondern überhaupt beim Auto fahren.

Wenn ja, wie lange dauert denn das Wechseln und was ist dazu
nötig? Wenn es soweit ist, werde ich nicht mehr als 3 Wochen
in Österreich weilen. Oder macht sowas gar die Botschaft?? Ich
lebe nicht IN Österreich.

Du könntest dir eigentlich den Führerschein in dem Land besorgen, in dem du wohnst, also in Israel. In Österreich geht das auch, es wäre die Behörde zuständig, die dir den Führerschein ausgestellt hat. Du müsstest allerdings eventuell prüfen, ob es nach israelischem Recht zulässig ist, sich bei Hauptwohnsitz in Israel in Österreich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Will auch nicht unbedingt danach fragen, weil sie dann sicher
„JA sicher, jetzt wo sie fragen! dauert 4 Wochen“ sagen und
ich hab dann kein Auto *fg*

In Österreich wird er dir (jetzt noch, solange es keinen Kartenführerschein gibt) sofort bei der Behörde ausgestellt. Du gehst auf die zuständige BH oder BPD und kriegst ihn sofort, (wenn dort alle Unterlagen vorhanden sind - es könnte blöd hergehen, dass das nicht so ist). Du könntest vielleicht mit der Behörde vorab Kontakt aufnehmen und diese Frage klären.

Voraussichtlich ab 1.3.2006 ändert sich die Rechtslage. Es gibt einen Beschluss des Nationalrates, der allerdings derzeit noch im Bundesrat liegt.

Gruß
Tom

Hallo!

Danke erstmal!

Dann hast du noch den alten Führerschein nach dem KFG. Da
musst du die Neuausstellung beantragen, da dieser nicht mehr
verändert werden darf.

Jeder der einen solchen hat, muß einen neuen beantragen? Oder wenn man heiratet? Hab ich jetzt nicht verstanden.

Dann ist dein Führerschein sowieso ungültig (!) und du
benötigst einen neuen.

Wegen einem häßlichen Foto?

Du müsstest allerdings eventuell
prüfen, ob es nach israelischem Recht zulässig ist, sich bei
Hauptwohnsitz in Israel in Österreich einen neuen Führerschein
ausstellen zu lassen.

Israelisches Recht kümmert sich nicht darum, was in anderen Ländern geschieht. Jeder darf zig Staatsbürgerschaften und dutzende Führerscheine haben. Ist denen wurst. :smile: Aber vielleicht macht Österreich mir Probleme? Mein Hauptwohnsitz ist hier, mein Zweitwohnsitz in derselben Stadt, in der mein FS damals ausgestellt worden ist.

Du gehst auf die zuständige BH oder BPD und kriegst ihn
sofort, (wenn dort alle Unterlagen vorhanden sind - es könnte
blöd hergehen, dass das nicht so ist). Du könntest vielleicht
mit der Behörde vorab Kontakt aufnehmen und diese Frage
klären.

Ja mei und dann sagen sie, Frau X, jetzt stornieren wir Ihnen jetzt gleich mal, weil der ist eh ungültig :smiley: Kommen Sie dann nächste Woche vorbei (mit dem Flugzeug)…

Voraussichtlich ab 1.3.2006 ändert sich die Rechtslage. Es
gibt einen Beschluss des Nationalrates, der allerdings derzeit
noch im Bundesrat liegt.

Aha bis dahin sollte ich kommen :smile:

Danke dir für deine Infos.

Gruß
dataf0x

Hallo!

Jeder der einen solchen hat, muß einen neuen beantragen? Oder
wenn man heiratet? Hab ich jetzt nicht verstanden.

Jeder, der etwas darin ändern möchte oder muss. Sonst bleiben alte Führerscheine gültig.

Dann ist dein Führerschein sowieso ungültig (!) und du
benötigst einen neuen.

Wegen einem häßlichen Foto?

:smile:
Nein, aber wegen eines Fotos, auf dem der Führerscheininhaber nicht erkannt werde kann.

Du müsstest allerdings eventuell
prüfen, ob es nach israelischem Recht zulässig ist, sich bei
Hauptwohnsitz in Israel in Österreich einen neuen Führerschein
ausstellen zu lassen.

Israelisches Recht kümmert sich nicht darum, was in anderen
Ländern geschieht. Jeder darf zig Staatsbürgerschaften

…das haben viele außereuropäische Länder. Das Problem mit der Doppelstaatsbürgerschaft ist eher ein kontinentaleuropäisches Phänomen.

und
dutzende Führerscheine haben. Ist denen wurst. :smile: Aber
vielleicht macht Österreich mir Probleme? Mein Hauptwohnsitz
ist hier, mein Zweitwohnsitz in derselben Stadt, in der mein
FS damals ausgestellt worden ist.

Ja dann kannst du dort hingehen. Es könnte nur sein, dass der Sachbearbeiter sagt: „Das geht nicht.“ Es kommt ja bekanntermaßen oft vor, dass Behördensachbearbeiter sagen, dass irgendetwas nicht geht, wenn etwas aus dem gewöhnlichen Schema-F Rahmen fällt. Sollte sich der Bearbeiter weigern, dann stelle jedenfalls den Antrag, notfalls per Post mit Einschreiben, und versuche mit einem Vorgesetzten oder aber auch mit dem Verkehrsministerium Kontakt aufzunehmen.

Du gehst auf die zuständige BH oder BPD und kriegst ihn
sofort, (wenn dort alle Unterlagen vorhanden sind - es könnte
blöd hergehen, dass das nicht so ist). Du könntest vielleicht
mit der Behörde vorab Kontakt aufnehmen und diese Frage
klären.

Ja mei und dann sagen sie, Frau X, jetzt stornieren wir Ihnen
jetzt gleich mal, weil der ist eh ungültig :smiley: Kommen Sie dann
nächste Woche vorbei (mit dem Flugzeug)…

Nicht verwechseln: Lenkberechtigung und Führerschein. Der Führerschein ist die Urkunde über die Lenkberechtigung. Der Führerschein wird nicht storniert, sondern der ist automatisch ungültig, wenn das Foto nicht erkennbar ist. Das heißt also, wenn du damit fährst, fährst du ohne Führerschein, aber nicht ohne Lenkberechtigung. Es handelt sich also nicht um Schwarzfahren. Ich nehme an, das wird auch in Israel irgendwie korrespondierend so geregelt sein.

Gruß
Tom

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Ergänzung
Hallo!

Mir ist noch was eingefallen. Was rechtlich noch geht ist, dass du den Antrag auf Neuausstellung von Israel aus direkt an die Behörde in Österreich schickst, einen kurzen Schriftsatz dazu schreibst und darin erklärst, dass du in Israel deinen Hauptwohnsitz hast, die Behörde daher zuständig ist, da sie den Führerschein ausgestellt hat und du die Zustellung des neu ausgestellten Führerscheines über die österreichische Botschaft beantragst. Ich sag dir nur gleich, dass der konsularische Postweg erfahrungsgemäß elendiglich lang ist, also schneller gehts wahrscheinlich direkt in Österreich.

Das Formular gibt es unter: http://www.help.gv.at

Gruß
Tom

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Noch was wichtig - FSG Nov. 2005
Hallo!

So schnell kann es gehen, wenn man die diesjährige Novelle übersieht.

Eine Namensänderung muss in den Führerschein nicht mehr eingetragen werden, man ist jedoch verpflichtet, die Namensänderung binnen 6 Wochen bei der zuständigen Behörde (das ist bei dir also die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat) anzeigen. Das musst du jedenfalls machen, sonst ist das eine Verwaltungsübertretung.

Das ist jetzt deshalb so, da es ein zentrales Führerscheinregister gibt (Stichwort: Vormerksystem). Ich denke aber, dass du dir sicher gerne das Theater im Ausland ersparen möchtest, auch wenn du dann theoretisch im Ausland mit dem falschen Namen im Führerschein fahren darfst. Wenn das Foto aber nicht erkennbar ist, dann ist der Führerschein immer noch ungültig :wink:

Gruß
Tom

[ot] Umschreibung
Hallo dataf0x,

Wenn mich nicht alles täuscht, wohnst du doch in Israel, oder? Wäre da nicht eine Umschreibung sinnvoller?

Gruß
Sticky

PS: Mir wurde damals eine Umschreibung des luxemburgischen in einen deutschen FS empfohlen, weil man ansonsten zB bei Verlust nur unnötige Rennereien hat.

Hallo!

Ja aber einen luxemburgischen Führerschein können die deutschen Behörden nicht entziehen, wenn du weißt was ich meine…

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Das habe ich dann, 2 Monate später auch gemerkt, als ich geblitzt wurde und für einen Monat zu den Fußgängern gehörte.
Entziehen können die deutschen Behörden den zwar nicht, aber ein Fahrverbot für Deutschland aussprechen können sie, und das dauert meistens länger als einen Monat und kostet meistens noch mehr, da dies m.W. über’s Gericht geht.

Gruß
Sticky

Wenn mich nicht alles täuscht, wohnst du doch in Israel, oder?
Wäre da nicht eine Umschreibung sinnvoller?

Umschreibung habe ich schon, inkl. internationalem FS. aber mein israelischer ist nur für Automatik. Wenn ich mal ein Auto mieten will, kostet das das Doppelte.

Außerdem: Darf man in Österreich als Inländer im Inland mit einem ausländischen FS überhaupt fahren? In Israel darf man das nämlich nicht.

Gruß
dataf0x

Hallo!

Außerdem: Darf man in Österreich als Inländer im Inland mit
einem ausländischen FS überhaupt fahren? In Israel darf man
das nämlich nicht.

Ja darf man, bis zu einer bestimmten Frist (weiß jetzt nicht auswendig welche, wenn du willst, sehe ich noch nach).

Gruß
Tom

Hi

Ja darf man, bis zu einer bestimmten Frist (weiß jetzt nicht
auswendig welche, wenn du willst, sehe ich noch nach).

Wahrscheinlich ein halbes Jahr - wie hier. Ich bin aber schon länger als ein halbes Jahr Österreicher mit Führerschein :smile:))))

Gruß
dataf0x

DANKE!

Eine Namensänderung muss in den Führerschein nicht mehr
eingetragen werden, man ist jedoch verpflichtet, die
Namensänderung binnen 6 Wochen bei der zuständigen Behörde
(das ist bei dir also die Behörde, die den Führerschein
ausgestellt hat) anzeigen. Das musst du jedenfalls machen,
sonst ist das eine Verwaltungsübertretung.

huch bin seit mehr als einem Jahr verheiratet *fg*
Aber ich werde mal dort anrufen… anonym oder so :smile:

DANKE! + stern.

Gruß
dataf0x

Hallo!

Wahrscheinlich ein halbes Jahr - wie hier. Ich bin aber schon
länger als ein halbes Jahr Österreicher mit Führerschein

-)))))

Es kommt in Österreich nicht darauf an, welche Staatsbürgerschaft du hast, sondern wo du wohnst.

Gruß
Tom

Es kommt in Österreich nicht darauf an, welche
Staatsbürgerschaft du hast, sondern wo du wohnst.

Ich hab zwei Wohnsitze. Hauptwohnsitz ist allerdings hier. Werde mal fragen wie das so läuft.

Gruß
dataf0x