Führerschein-Neuling

Hallo!
Ich habe gerade meinen Führerschein bekommen und jetzt ist meine Frage: Darf ich jedes beliebiger Auto (egal ob von Vater, Mutter, Tante etc.) fahren oder nur ein bestimmtes Auto, über das ich versichert bin???

Hallo!
Ich habe gerade meinen Führerschein bekommen und jetzt ist
meine Frage: Darf ich jedes beliebiger Auto (egal ob von
Vater, Mutter, Tante etc.) fahren oder nur ein bestimmtes
Auto, über das ich versichert bin???

Fahren „darfst“ du jedes Auto. Aber Pech hast du, wenn du mit einem Auto einen Unfall hast, in dessen Versicherung du nicht vorgesehen bzw. eingetragen bist.

Danke für die schnelle Antwort!
Übernimmt die Versicherung die Kosten dann nicht, oder wie ist das???

Weiß jemand eine gute Homepage mit Informationen zu dem Thema?

Danke für die schnelle Antwort!
Übernimmt die Versicherung die Kosten dann nicht, oder wie ist
das???

Weiß jemand eine gute Homepage mit Informationen zu dem Thema?

In der Regel ist es so, dass man dann die doppelte Prämie dessen, die man hätte zahlen müssen, wenn Du bei dem Fahrzeug mit versichert wärst, nachzahlen muss.

Es gibt aber auch Versicherer, die nur auf die überwiegende Nutzung abzielen, wenn Du also mal eine Auto fährst, in derem Fahrerkreis Du ausgeschlossen wärst, passiert dann nichts.

Moin, Tieny,

(…) über das ich versichert bin???

nicht Du bist versichert, sondern die Schäden, die durch das Fahrzeug versichert sind.

Du darfst jedes Fahrzeug führen, das Dein Führerschein erlaubt. Wenn Dir jemand ein Fahrzeug anvertraut, dessen Nutzerkreis eingeschränkt ist, dann muss im Schadensfall der Halter des Fahrzeugs mit einer saftigen Nachzahlung bei seiner Versicherung rechnen. Er nutzt nämlich einen günstigeren Tarif, weil er zugesichert hat, dass kein Anfänger / keiner unter 25 / usw. usf. das Fahrzeug fährt.

Gruß Ralf

Hallo,

ein Problem gibt es immer nur dann wenn in der Versicherungspolice erwähnt wird das kein Fahrer unter 25 das Auto bewegt oder kein Fahranfänger. Dahingegehend sollte unbedingt die Versicherungspolicen durchgelesen werden bevor man nach einem eventuellen Unfall größere Probleme bekommt. Es gilt das der Verursacher in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden kann. Das ohne Versicherungsschutz, ich weiss nicht recht.
Schönen Tag noch.

Es
gilt das der Verursacher in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht
werden kann. Das ohne Versicherungsschutz, ich weiss nicht
recht.

Wo hast du das denn her??? Gröbster unfug!!!

Hallo!
Ich habe gerade meinen Führerschein bekommen und jetzt ist
meine Frage: Darf ich jedes beliebiger Auto (egal ob von
Vater, Mutter, Tante etc.) fahren oder nur ein bestimmtes
Auto, über das ich versichert bin???

Nochmal zur Klarstellung: Wenn Du ein Auto fährst, bei dem laut Versicherungspolice des Halters/Versicherungsnehmers nur Nutzer über 23 o. 25, etc vorgesehen sind, dann verlierst Du bzw. der Halter NICHT den Vesicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung!! In der Regel ist es so, dass bei Verletzung dieser Regel der Versicherer zu seinem Versicherungsnehmer geht und evtl. die Differenz oder den doppelten Prämienbeitrag o. ä. einfordert. Dieses kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Im Grunde ist dies ein entgegenkommen des Versicherers, da er laut Bedingungen bis zu 5000,- EUR einfodern kann.

Schau in die Allgemeinen Bedingungen (AKB) des Versicherers - in §2 sollte das aufgeführt sein, unter „Verletzung Obliegenheit“ bzw. „Gefahrerhöhung“!

Hallo zusammen,

leider richtig, kleiner lesefehler meinerseits.
Hier die, wohl, richtigen Informationen:
Haftpflicht
Versicherte Leistungen
Der Gesetzgeber schreibt für die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung folgende Deckungssummen vor:

bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro, 7,5 Mio. Euro bei mehr als zwei Verletzten.
Sachschäden müssen mit 500.000 Euro, Vermögensschäden mit 100.000 Euro abgesichert sein.

Schönen Tag noch.

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Hallo

leider richtig, kleiner lesefehler meinerseits.
Hier die, wohl, richtigen Informationen:
Haftpflicht
Versicherte Leistungen
Der Gesetzgeber schreibt für die
Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung folgende Deckungssummen
vor:

bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro, 7,5 Mio. Euro bei mehr als
zwei Verletzten.
Sachschäden müssen mit 500.000 Euro, Vermögensschäden mit
100.000 Euro abgesichert sein.

und was hat das jetzt mit der frage zu tun?
und immer noch fehler drin.
die richtigen summen sind:
Gesetzliche Mindestdeckung (Deutschland)

* Personenschäden: bis 2,5 Millionen Euro pro Person, bei drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Millionen Euro
* Sachschäden: bis 500.000 Euro
* Vermögensschäden: bis 50.000 Euro
guggst du hier: www.versicherung-und-verkehr.de
gruß
snake

Hallo,

Wenn Dir jemand ein Fahrzeug anvertraut, dessen
Nutzerkreis eingeschränkt ist, dann muss im Schadensfall
der Halter des Fahrzeugs mit einer saftigen Nachzahlung
bei seiner Versicherung rechnen.

Falsch.
der halter ist lt versicherungsvertrag nicht für die zahlung der mehrprämie oder vertragsstrafe zuständig, sondern der versicherungsnehmer. dies können nämlich auch unterschiedliche personen sein. der halter hat nur dafür zu sorgen, daß eine kfz-haftpflicht besteht.
gruß
snake

von mir ein *

Nochmal zur Klarstellung: Wenn Du ein Auto fährst, bei dem
laut Versicherungspolice des Halters/Versicherungsnehmers nur
Nutzer über 23 o. 25, etc vorgesehen sind, dann verlierst Du
bzw. der Halter NICHT den Vesicherungsschutz in der
Haftpflichtversicherung!! In der Regel ist es so, dass bei
Verletzung dieser Regel der Versicherer zu seinem
Versicherungsnehmer geht und evtl. die Differenz oder den
doppelten Prämienbeitrag o. ä. einfordert. Dieses kann von
Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Im Grunde ist
dies ein entgegenkommen des Versicherers, da er laut
Bedingungen bis zu 5000,- EUR einfodern kann.

Schau in die Allgemeinen Bedingungen (AKB) des Versicherers -
in §2 sollte das aufgeführt sein, unter „Verletzung
Obliegenheit“ bzw. „Gefahrerhöhung“!

vor ein umfassende, klare und kurze antwort

Hi snake,

Falsch.

Du hast recht, kann dem Fragesteller aber völlig wurscht sein, er ist weder Halter noch Versicherungsnehmer.

Gruß Ralf