ich würde gerne einen motorradführerschein machen und mein problem ist, dass ich ihn dort machen möchte wo ich tatsächlich in letzter zeit öfter wohne. aus schulischen gründen habe ich meinen wohnsitz aber woanders gemeldet. und wenn man sich zu einer führerscheinprüfung anmeldet ist das prüfungsgebiet dort wo der wohnsitz ist.
nun habe ich gehört, das es eine sondergenemigung gibt die es ermöglicht einen fühererschein woanders zu machen (ferienfahrschulen brauchen sowas immer). meine frage ist erstmal, wo ich diese beantragen kann und ob der grund das ich zur zeit öfter woanders wohne ausreicht um diese zu bekommen. oder bin ich bei angabe dieses grundes dazu gezwungen meinen erstwohnsitzt auch dahin zu verlegen? dann nochwas, wie lange dauert so eine genemigung bis die durch ist?
so, vielleicht hat sich ja einer gefunden, der davon was weiß!
nun habe ich gehört, das es eine sondergenemigung gibt die es
ermöglicht einen fühererschein woanders zu machen
(ferienfahrschulen brauchen sowas immer).
Ich habe den Führerschein (Auto) auch in einer Ferienfahrschule gemacht, die 25 km von meinem Wohnort weg war.
Ich selbst habe mich dafür um keine Sondergenehmigung kümmern müssen und soweit ich das weiß ist das Prüfungsgebiet immer die „Umgebung“ der Fahrschule. Wenn du also deinen Wohnsitz in sagen wir mal Hamburg hast und dich in München in einer Fahrschule meldest wird diese Fahrschule deine Stunden bestimmt nicht in Hamburg sondern in München machen.
bei mir war das so: Meinen Führerschein hab ich während der Bundeswehrzeit in
einer privaten Fahrschule gemacht (also nicht bei der BW selbst). Die Prüfung hab
ich ebenfalls dort gemacht, den fertigen Führerschein mußte ich aber dann beim
Landratsamt „zu Hause“ abholen.