Führerschein/Straßenverkehrsamt/Erste Hilfe Kurs

Hallo zusammen.
Ich wollte Ende 2009 meinen Führerschein machen.

Habe mich also bei einer Fahrschule angemeldet, Anmeldungsgebühr u.ä. bezahlt, und mehrere Fahrstunden genommen.
Habe mich eben so beim Straßenverkehrsamt angemeldet, sowie einen erste Hilfe Kurs (Dezember 09) belegt.
Januar 2010 kam ein Brief vom Tüv, man habe vom Straßenverkehrsamt die Daten übermittelt bekommen, und wäre mit meiner Prüfung beauftragt worden, anbei ein Überweisungsträger, für den Fall, das meine Prüfung ansteht.

Nun ist dann folgendes passiert, nämlich das ich aus Zeit- und Geldgründen nicht weiter machen konnte, nach einigen Fahrstunden, mir kam was dazwischen.

Ich möchte aber nun Zeitnah wieder anfangen.
Zur Frage: Könnten die mich bei der Fahrschule mittlerweile aussortiert haben, sprich: Müsste ich die Anmeldegebühr und ähnliches nochmal zahlen? Wie lange ist der Erste Hilfe Kurs gültig? Und muss ich mich beim Straßenverkehrsamt auch nochmal neu anmelden?

MfG

Hallo !

Das man hier einiges auch allein beantragen musste ist schon merkwürdig.
Nach meiner Kenntnis läuft das alles über die Fahrschule,dort bezahlt man auch die amtlichen Gebühren,Fahrschule leitet es weiter.

Aber gut,nun ist es so gelaufen.

Der Erste-Hilfe-Kurs(Lebensrettende Sofort-Maßnahmen am Unfallort) ist einmal abgelegt unbegrenzt gültig.
Der Sehtest nur 2 Jahre,der muss evtl. neu gemacht werden.

Man sollte das alles mit der Fahrschule besprechen. Mit der Anmeldung ist eigentlich alles bezahlt(bis auf Fahrstunden natürlich) was zur Fahrprüfung führen soll. Aber es geht aus dem Fahrschulvertrag hervor,ob man die Prüfung innerhalb bestimmter Frist ablegen muss und ob die Grundgebühr sonst verfällt.
Das amtliche Gebühren verfallen,wenn man nicht in bestimmter Zeit an der Prüfung teilnimmt ist mir unbekannt.
Auch das kann die Fahrschule oder das Verkehrsamt beantworten,wenn man das damals erteilte Aktenzeichen der Zahlung zur Hand hat.

mfG
duck313

Der Antrag beim Amt ist nur ein Jahr gültig wenn man nicht wenigstens die Theorie schafft.
Auch die Fahrschule könnte eine neue Grundgebühr verlangen(was steht im Kleingedruckten?)

Grüße