Führerschein (Titel zu kurz)

Hallo zusammen,

gerade weiter unten wurde eine Frage gestellt, die ich gerne erweitern würde: Fall dort war ein älterer Herr (an die 90), der häufig dem Alkohol zuspricht, es generell „nimmer ganz blickt“ und trotzdem und auch weitere Strecken mit dem eigenen Auto zurücklegt. Dem Fragesteller wurde der Tip gegeben, dass man bei der Führerscheinstelle „Name und Adresse“ des alten Herrn angeben kann und dieser würde „zu einem Test geladen“.

Und da interessiert mich: geht das wirklich so einfach? Kann also der Herr x sagen „der Herr y fährt schlächt / besoffen / zu alt / was-auch-immer mit seinem Auto rum“ und die Führerscheinstelle lädt den Herrn y postwendend zu „einem Test“ ein? Wenn ja, was wird da getestet? Reden wir von ner MPU?

Und was passiert, wenn sich rausstellen sollte, dass der Herr y weder schlächt noch besoffen noch zu alt noch zu was-auch-immer Auto fährt  - oder besser gesagt er diesen, wie auch immer gearteten „Test“ besteht - und der Herr x ihm nur böses wollte? Lädt man dann den Herrn x auch „zum Test“?

*wink*

Petzi

Hallo!

Da sollte man selbst aufpassen.
Denn wenn man der Behörde schreibt " der und der fährt schlächt " dann könnte es sein, man wird selbst angeschrieben und eingeladen.
Zu einen Rechtschreibkurs an der örtlichen Volkshochschule .

MfG
duck313

*hahaha* (owT)
*hahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahahaha*

Sprachgrenzen
Salü,

aber ein bizzli orthographisches Entgegenkommen kann doch der Kommissär antragstellerseitig schon erwarten, wenn er um das Anlegen einer Fiche ersucht wird, odrr?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Straßenverkehrsbehörde wird allen nachvollziehbar vorgetragenen Hinweisen nachgehen, die eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen und nicht nach boshafter Unterstellung, schlechtem Scherz klingen. Und sie entscheidet dann im Einzelfall, wie sie konkret vorgeht und welche zusätzlichen Nachweise sie ggf. braucht, und wie sie an die heran kommt. Oft wird „eingeladen“, um sich selbst ein Bild zu machen, oder es wird einfach nur schriftlich um Stellungnahme gebeten.

Lässt sich der geäußerte Verdacht so nicht ausräumen, läuft das dann normalerweise auf Ebene der „Freiwilligkeit“. Man könnte auch boshaft von einer Beweislastumkehr sprechen. D.h. man kündigt aufgrund vorliegender Indizien/Beweise und eigener Einschätzung an, die Fahrerlaubnis zu entziehen und den Führerschein einzuziehen, wenn der Betroffene nicht belegen kann, dass die Einschätzung der Behörde falsch ist. Dazu werden ihm dann gewisse Dinge „nahegelegt“. Und wenn der Betroffene dann z.B. nicht den Negativbefund für seinen Geisteszustand und seine Leberwerte in der gesetzten Frist beibringen kann, ergeht ein entsprechender Verwaltungsakt. Gegen den kann der Betroffene dann natürlich Widerspruch einlegen, die Sache landet bei Gericht, und da kommt man dann ohne entsprechende Gutachten ohnehin nicht weiter.

Und natürlich kann man sich auch mal mit einer boshaften diesbezüglichen Äußerung in die Nesseln setzen. Die Straßenverkehrsbehörde selbst hat da zwar keine Sanktionsmöglichkeiten. Der Betroffene kann aber durchaus versuchen strafrechtlich vorzugehen. Und die Behörde wird bei offensichtlich unbegründeten Hinweisen sich natürlich denjenigen auch merken, sollte der mal wieder einen Nachbarn dort melden.

Gruß vom Wiz

Hallo Petzi.

. Dem Fragesteller wurde der Tip gegeben, dass

man bei der Führerscheinstelle „Name und Adresse“ des alten
Herrn angeben kann und dieser würde „zu einem Test geladen“.

Ich glaube, deine Frage bezieht sich auf meine Antwort.
Hier ging es um meinen dementen Schwiegervater. Als ich bei der Führerscheinstelle nachgefragte, habe ich ganz offen über die Problematik gesprochen ( ist immer am besten ).
Weiterhin habe ich unten beschrieben, dass er es einsah und sein PKW verkaufte.
Somit brauchte ich keine weiteren Schritte einzuleiten.

Und da interessiert mich: geht das wirklich so einfach? Kann
also der Herr x sagen „der Herr y fährt schlächt / besoffen /
zu alt / was-auch-immer mit seinem Auto rum“ und die
Führerscheinstelle lädt den Herrn y postwendend zu "einem

Es wurde mir erklärt, dass sie nach schriftlicher Eingabe tätig werden ( postwendend?)
Für Ältere gebe es wohl neben Theorie auch spezielle Hör- , Reaktions-und Sehtests.
Über eine Übungsfahrt werde von Fall zu Fall entschieden.

Und was passiert, wenn sich rausstellen sollte, dass der Herr
y weder schlächt noch besoffen noch zu alt noch zu
was-auch-immer Auto fährt  - oder besser gesagt er diesen, wie
auch immer gearteten „Test“ besteht - und der Herr x ihm nur
böses wollte? Lädt man dann den Herrn x auch „zum Test“?

Das weiß ich nicht, meine aber nein. Auf welcher Rechtsgrundlage?
Falls der Beschuldigte sich einen Anwalt nimmt um Akteneinsicht zu erlangen, erfährt er natürlich den Namen des Antragstellers und hat somit Grundlagen für event. Anzeigen in seiner Hand.

grusspeke