Führerschein umschreiben

Hallo,

ich denke gerade darüber nach, meinen aktuellen Führerschein (rosa Lappen) in das neue Scheckkartenformat umschreiben zu lassen.

(Hintergrund: Einen Internationalen Führerschein bekommt man nur noch, wenn man einen Scheckkarteführerschein hat. Stimmt das wirklich?)

Ich bin jetzt im Besitz der Klasse 2 (und natürlich 3/…). Muß ich dann mit dem neuen Führerschein tatsächlich alle 5 Jahre zur Untersuchung? Ich bin noch unter 50 Jahre alt.

Gerhard

Auf deine Frage selber kann ich dir nicht antworten, aber ich habe mal gehört das man aufpassen muss, das sie einem dann auch die 7,5Tonnen eintragen. Sonst wirst du wohl „runtergestuft“ auf 3,5Tonnen.

Vllt. kann ja jemand diesen Verdacht erhärten oder komplett ausschliessen.

Gruß Martin

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Hallo,

Wer noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ist, sollte beachten, dass zum 1.9.2002 die Verordnung über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr geändert wurde. Seit der Novellierung ist für den Erhalt eines Internationalen Führerscheins eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis - also ein Kartenführerschein mit der neuen Klasseneinteilung - nötig.

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/Inter…

Ich bin jetzt im Besitz der Klasse 2 (und natürlich 3/…).
Muß ich dann mit dem neuen Führerschein tatsächlich alle 5
Jahre zur Untersuchung? Ich bin noch unter 50 Jahre alt.

Infos dazu gibt es hier:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Stand: zuletzt geändert durch VO vom 31.10.2006 (BGBL. I S. 2407)

FeV - Anlage 3
(zu § 6 Abs. 7)
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=3
Was ändert sich für jeden einzelnen mit den neuen Führerscheinklassen?
http://www.fuehrerscheintipps.de/Klassen/klassen.html

Gerhard

mfg
W.

Hallo,

ich denke gerade darüber nach, meinen aktuellen Führerschein
(rosa Lappen) in das neue Scheckkartenformat umschreiben zu
lassen.

Wenn Du meinst.

(Hintergrund: Einen Internationalen Führerschein bekommt man
nur noch, wenn man einen Scheckkarteführerschein hat. Stimmt
das wirklich?)

Wüßte nicht, denn es heißt, daß es Besitzstandschutz gibt.

Ich bin jetzt im Besitz der Klasse 2 (und natürlich 3/…).
Muß ich dann mit dem neuen Führerschein tatsächlich alle 5
Jahre zur Untersuchung? Ich bin noch unter 50 Jahre alt.

Nein, zum ersten Male wenn Du 50 wirst, dann alle 5 Jahre.

Achte darauf, daß Sie Dir die „alte 3“ bis 7,5t eintragen. Bestehe ausdrücklich darauf, denn einige Führerscheinstellen machen das nur auf Antrag.

gruß
dennis

Hallo,

danke für die Antworten.

Gerhard