Hej an alle.
Ich hab da so eine Frage: Und zwar geht es darum, dass mir vor 5 Jahren mein Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolgen entzogen wurde. Jetzt wohne ich seit 3 Jahren in Dänemark. Mich würde mal interessieren, ob ich mit meinem Führerschein in Dänemark fahren darf. Weil, soweit ich weiss, gilt das Fahrverbot nur innerhalb Deutschlands. Hat jemand damit eventuell schon Erfahrung gemacht oder einen guten Tipp???
Vielen Dank im Voraus
Sorry, kann Dir da nicht helfen. Kannst Du nicht einfach irgendwo anrufen und nachfragen (anonym)…
Hallo,
ich habe da auch einschlägige Erfahrungen.
Sie haben Dir den Führerschein entzogen, das heisst Du hast den Wisch nicht mehr.
Hast Du den dt. Führerschein noch , dann kannst Du mit Ihm fahren, da das Fahrverbot nur in Deutschland gilt.
Ich war 10 Jahre aus Deutschland draussen und musste als ich nur mal für 4 Monate zurückkam einen Idiotentest machen damit das fahrverbot aufgehoben wurde, und ich mit meinem filipinischen fahren durfte.
Gruss aus den unkomplizierten Philippinen
Christoph
tur mir Leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Gruß,
Fieke
Hallo,
wenn ich dich recht verstehe, dann hast du seit 5 Jahren keinen Führerschein mehr - somit darfst du auch im Ausland nicht mehr fahren. Die Konsequenzen sind vermutlich die gleichen wie in Deutschland beim Fahren ohne Führerschein.
Gruss Uwe
http://www.lkw-fahrschule-siegen.de
Meines Wissens ist es dir untersagt in Deutschland ein Kfz zu führen und da ändert auch ein anderer Führerschein nichts. Bevor deu in Deutschland fahren willst erkundige dich lieber nochmal beim Landratsamt.
Kannst nach 12 Jahren Antrag stellen und bekommst den Führerschein dann wieder ohne MPU.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Viel Glück
Christine
Wenn sie Dir den Führerschein entzogen haben, dürftest Du keinen mehr haben…
hi, kann sein das es nur in deutschland ist, aber eu länder vielleicht auch verbot gilt.mfg
Tut mir leid, kann Dir da gar nicht weiter helfen
VG Jedi 123
Hallo: Fragen nach rechtlichen Sachverhalten können nur verbindlich beantwortet werden, wenn die augen-blicklich gültige Rechtslage bekannt ist, d.h., daß sich die Rechtslage aus den aktuellen Urteilen speist. Du wirst nicht umhinkommen, Dir fachlichen Rat einzu-holen. Falls Du Mitglied in einem Automobilclub bist hast Du dort Anspruch auf Rechtsberatung. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Anwalt - der kann unterschiedlich viel kosten, vorher fragen!
CLAUS123
hallo,
etwas verspätet meine antwort, weil wir einige tage im urlaub waren.:
mein rat, in dänemark eine neue fahrerlaubnis erwerben.
damit hat dieser führerschein in ganz europa ,ausgenommen in deutschland, gültigkeit.
für das deutsche hoheitsgebiet hat deine fahrerlaubnis nur dann gültigkeit, wenn du tatsächlich deinen wohnsitz (185 tage) in dänemark hast. hierzu muss dann gegebenenfalls ein nachweis bei der deutschen behörde geführt werden.
bedeutet, lebensmittelpunkt muss in dänemark sein, medeamt und finanz- sowie sozialämter aus dänemark müssen das ggf. bestätigen.
ist das nicht der fall, bedeutet das für das deutsche hoheitsgebiet ein fahren ohne fahrerlaubnis, was als straftat geahndet wird.
alternative dazu ist die positive mpu, die dann der behörde vorgelegt wird.
mfg
mpu24
wenn du in DK wohnst musst du deinen Führerschein in einen dänischen umtauschen. mit dem darfs du auch während deines deutschen Fahrverbots fahren.
mfg
wolfgang