…so heißt es ja immer so schön, wenn dich die polizei anhält. nun möchte ich aber auch mal wissen, wo ges. geregelt ist, dass man beides mit sich führen muss, wenn man mit dem auto unterwegs ist. also beim führerschein ist es klar, da steht es ja sowohl im StVG als auch in der FeV. ist das mitführen eines fahrzeugscheins (bei klasse b) auch ges. geregelt, oder ist das nur eine frage des eigentums und der versicherungen?
das sollte die Frage bzgl. Fahrzeugschein klären (Hervorhebung von mir):
§ 24 Ausfertigung des Fahrzeugscheins.
Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG-Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2 a oder 2 b) ausgefertigt und ausgehändigt; fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein alsdann hinzuweisen ist. Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, so kann statt des Fahrzeugscheins ein von der Zulassungsbehörde ausgestelltes Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger mitgeführt und zur Prüfung ausgehändigt werden; aus dem Verzeichnis müssen Name, Vornamen und genaue Anschrift des Halters sowie Hersteller, Tag der ersten Zulassung, Art, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, bei Sattelanhängern auch die zulässige Aufliegelast, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen der Anhänger ersichtlich sein.
Bzgl. des Führerschein hast Du die Antwort selbst ja schon gegeben (FeV).
Gruß
Christian
P.S.
Einen kann ich nicht lassen, ist aber von „Werner“ geklaut:
Der Führer war ein armes Schwein, er hatte keinen Führerschein.
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EXC hat es schon richtig geschrieben, nix hinzuzufügen, außer:
Bitte nimm die Originalpapiere mit.
Kopie geht oft net, weil: „…es könnte eine unberechtigte Person das FAhrzeug führen, und bei dem Originalpapier außer es ist geklaut, müssen wir von einer erlaubten Fahrt ausgehen…“