Führerschein vergessen, nach Kontr. weiterfahren?

Hallo Leute,

hab mal ne Frage: Wenn man seinen (gültigen) Führerschein zu Hause vergisst und in eine Kontrolle kommt, der Polizeibeamte anhand eines anderen Ausweises die Person per Telefon überprüft+bestätigt bekommt, dass alles i.O. ist, darf man dann weiterfahren, nachdem man ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro aufgebrummt bekommen hat?

Wir wurden angehalten und der Beamte forderte mich (als Beifahrer) auf zu fahren, weil ich meinen FS nicht vergessen hatte! Aber was wär gewesen, wenn mein Freund allein gewesen wäre!

Danke für Antworten!

Hallo,
das kann man nicht pauschal beantworten, da es in das Ermessen des einschreitenden Beamten gestellt ist.
(unter Beachtung aller rechtsstaatlichen Grundsätze natürlich)
Üblich ist, eine FS-Bestätigung in die Hand zu drücken, die innerhalb einer Woche mit dem FS bei der Polizei vorgezeigt werden muss.

Gruß
HaWeThie

FS ist nur ‚Sichtbarmachung‘ der Fahrerlaubnis…
Hallo Nadine,

der „Führerschein“ ist nur die „Sichtbarmachung“ der erteilten Fahrerlaubnis…über eine entsprechende Abfrage kann jeder
Vollzugsbeamte feststellen,ob die betreffende Person tatsächlich
„berechtigt“ ist,ein Kfz. zu führen…
Sofern die betreffende Person einen Gültigen Personalausweis mit aktueller Meldeadresse bei sich führt,kann alleine aus dem „Nicht Mit führen“ des „Führerscheines“ noch keine Fahrtuntersagung abgeleitet werden.
Nur wenn die Person über keine eindeutigen Identifikations-Dokumente
verfügt (z.B. Lieschen Müller ohne PERSO),kann der Vollzugsbeamte
die Weiterfahrt untersagen…

mfg

über eine entsprechende Abfrage kann
jeder
Vollzugsbeamte feststellen,ob die betreffende Person
tatsächlich
„berechtigt“ ist,ein Kfz. zu führen…

Das muss berichtigt werden. Es ist derzeit noch nicht möglich per Abfrage feststellen zu lassen, ob die Person überhaupt eine Fahrerlaubnis für das geführte Fahrzeug gemacht hat. Die Abfrage gibt lediglich an, ob ein aktueller Fahrerlaubnisentzug vorliegt.

Sofern die betreffende Person einen Gültigen Personalausweis
mit aktueller Meldeadresse bei sich führt,kann alleine aus dem
„Nicht Mit führen“ des „Führerscheines“ noch keine
Fahrtuntersagung abgeleitet werden.

Eben doch, zur Straftatenvorsorge kann der Beamte schon den Beifahrer, der natürlich eine erforderliche FE besitzen muss und seinen FS bei sich hat, fahren lassen. Denn bis dato ist nicht bekannt, ob nicht doch eine Straftat vorliegt. Das ist erst bei weitergehenden Recherchen, also i.d.R. später erfolgenden Abfragen bei der FE-Behörde, ermittelt werden. Praxistauglich ist das natürlich nicht wirklich, das stellt die blanke Theorie dar.

Nur wenn die Person über keine eindeutigen
Identifikations-Dokumente
verfügt (z.B. Lieschen Müller ohne PERSO),kann der
Vollzugsbeamte
die Weiterfahrt untersagen…

Das Gleiche in Grün, siehe oben

Grüße
Daniel

3 Like

Hallo Leute,

hab mal ne Frage: Wenn man seinen (gültigen) Führerschein zu
Hause vergisst und in eine Kontrolle kommt, der Polizeibeamte
anhand eines anderen Ausweises die Person per Telefon
überprüft+bestätigt bekommt, dass alles i.O. ist, darf man
dann weiterfahren, nachdem man ein Verwarngeld in Höhe von 10
Euro aufgebrummt bekommen hat?

Wir wurden angehalten und der Beamte forderte mich (als
Beifahrer) auf zu fahren, weil ich meinen FS nicht vergessen
hatte! Aber was wär gewesen, wenn mein Freund allein gewesen
wäre!

Die Polizei hat nicht immer die Möglichkeit, zu überprüfen, ob ein Führerschein vorhanden ist. Denn wenn du z.B. ne Woche vorher den Lappen abgenommen bekommen hast, dann steht das noch nicht unbedingt im Computer. Aus diesem Grund hat der Kollege völlig richtig gehandelt und den Beifahrer fahren lassen. Die Polizei kann in so einem Fall davon ausgehen, daß keine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Wäre Dein Freund alleine gewesen, dann hätte er zu Fuß gehen können. Oder jemanden anruft, der den Führerschein vorbei bringt. Natürlich nicht erst Stunden später.

Danke für Antworten!

Hallo Frank

Sofern die betreffende Person einen Gültigen Personalausweis
mit aktueller Meldeadresse bei sich führt,kann alleine aus dem
„Nicht Mit führen“ des „Führerscheines“ noch keine
Fahrtuntersagung abgeleitet werden.

Das ist nicht richtig…
Nur weil jemand in Deutschland gemeldet ist, heißt das noch lange nicht, daß er zu diesem Zeitpunkt fahren darf.

Hallo,

schon einmal §163b Absatz 2 der StPO gelesen???..

mfg

Rückfrage
Hallo,

schon einmal §163b Absatz 2 der StPO gelesen???..

ich schon. Und ich habe dort nichts über eine Fahrerlaubnis gefunden. Was genau meinst Du denn, was hier zutreffen könnte?
Gruß
Axel