Führerschein verlegt und wiedergefunden

Hallo,

wenn man seinen Führerschein verlegt, einen neuen bekommen, den alten dann aber wiedergefunden hat, muss man ihn ja eigentlich abgeben. Wenn man das aber nicht tut, sondern ihn weiterbenutzt, z. B. den einen in der einen Jacke, den anderen in einer anderen:

Dann, sagte mir jetzt jemand, kann die Polizei bei einer Kontrolle anhand einer Nummer auf dem (alten) Führerschein feststellen, dass er nicht mehr gültig ist.

Stimmt das?

Grüße
Carsten

Hallo!

Ja. Das alte Dokument ist doch nach Verlustmeldung amtlich „gesperrt“ worden,also als ungültig erklärt,damit damit nicht angestellt werden kann.

Es ist ja nicht schlimm,wenn er sich wieder angefunden hat,aber der muss nun in amtliche Hände kommen. Hole das nach und gib ihn ab.
Es hat keinen Zweck den behalten zu wollen,man kann und darf ihn nicht benutzen.
Es ist strafbar,denn man hat doch garantiert sogar " an Eides Statt" eine Erklärung abgegeben,Führerschein ist definitiv verlustig gegangen.

mfG
duck313

Moin,

Dann, sagte mir jetzt jemand, kann die Polizei bei einer
Kontrolle anhand einer Nummer auf dem (alten) Führerschein
feststellen, dass er nicht mehr gültig ist.

Stimmt das?

Jepp. Anhand der Nummer und des Ausstellungsdatums kann das nachvollzogen werden.

Gruss Jakob

Hallo,

die FEV sagt ganz klar, daß man keine zwei besitzen darf, wenn man dauerhaft in D wohnt.

MfG

Hallo,

dass man keine zwei besitzen darf, war mir ja klar, mein Frage war, ob das festgestellt werden kann, wenn das der Fall ist und man den alten nutzt. Das ist beantwortet worden.

Was mich aber an deiner Stellungnahme interessiert: Wo in der FEW steht, dass man dass man das nicht darf, wenn man „dauerhaft in D wohnt“? Wer nicht dauerhaft hier wohnt, darf das?

Grüße
Carsten

Hi,

Wo in der
FEW steht, dass man dass man das nicht darf, wenn man
„dauerhaft in D wohnt“? Wer nicht dauerhaft hier wohnt, darf
das?

das ist ein nicht zulässiger Umkehrschluss den du da betreibst. Mit den Gesetzen anderer Staaten hat Deutschland nix zu schaffen.

VG
J~

Ich spreche nicht von anderen Staaten, sondern von Deutschland.

Ich spreche nicht von anderen Staaten, sondern von
Deutschland.

Ja und deutsche Gesetze auch. Denk doch erst mal drüber nach, was ich geschrieben haben statt gleich beißreflexartig gegenzuhalten.

J~

Ja, es auch nur um deutsche Gesetze.

Ich weiß aber nicht, was du an meiner vorherigen und möglicherweise auch jetzigen Antwort „beißreflexartig“ findest. Ich habe nur auf deine Vermutung geantwortet, weil sie nicht zutraf.

Um die Sache klar zu stellen: Ich bin Deutscher, habe einen deutschen Führerschein, meinen dauerhaften Wohnsitz aber in Spanien, bin nur ab zu besuchsweise in Deutschland. Nach der Aussage von Dennis dürfte ich, wenn das so, wie von ihm ausgedrückt, in der FEV steht, mehrere deutsche Führerscheine haben.

Grüße
Carsten

Moin,

Nach der
Aussage von Dennis dürfte ich, wenn das so, wie von ihm
ausgedrückt, in der FEV steht, mehrere deutsche Führerscheine
haben.

nein, dass kann man daraus nicht ablesen. Habe oben schon geschrieben, dass das ein unzulässiger Umkehrschluss wäre. Vielleicht ist das nicht geregelt oder aus anderen Gründen nicht erlaubt.

FEV §25.5 verpflichtet dich deinen alten Führerschein abzugeben. Dieses Gesetz gilt nur in Deutschland. Vielleicht darf man in Spanien gar keinen/nur einen/beliebig viele ausländische Führerscheine besitzen??

VG
J~

Hallo,

Was mich aber an deiner Stellungnahme interessiert: Wo in der
FEW steht, dass man dass man das nicht darf, wenn man
„dauerhaft in D wohnt“? Wer nicht dauerhaft hier wohnt, darf
das?

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html

Wer als Ausländer hier mehr als 6 Monate dauerhaft wohnt, muß seinen Auslandsführerschein zwingend abgeben und gegen einen deutschen tauschen. Steht sein Herkunftsland nicht in der Liste

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_11…

muß er gemäß

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__31.html

Nachprüfungen / Vollprüfungen machen.

MfG