Liebe wwwler,
wenn ein Führerschein vor über 5 Jahren gestohlen wurde, das auch zur Anzeige gebracht wurde aber nie ein neuer beantragt wurde, könnte es da jetzt zu Problemen kommen?
Grüße
Kathi
Liebe wwwler,
wenn ein Führerschein vor über 5 Jahren gestohlen wurde, das auch zur Anzeige gebracht wurde aber nie ein neuer beantragt wurde, könnte es da jetzt zu Problemen kommen?
Grüße
Kathi
Hallo,
das kommt darauf an, was Du meinst.
Wenn Du jetzt zum Amt gehst und einen neuen Führerschein beantragst, sollte das gehen. Führerschein ist ja nicht gleich Fahrerlaubnis. Du darfst ja ohne Führerschein fahren (Ordnungswidrikeit), aber nicht ohne Fahrerlaubnis (Straftat). Deine Führerscheindaten sind elektronisch in der Datenbank gespeichert, wo Du damals (Kreis, kreisfreie Stadt) Deinen Führerschein „gemacht“ hast.
Anders (siehe oben) ist es, wenn Du ohne Führerschein angehalten wirst. Das kann halt ein paar Euro kosten.
Viele Grüße
Andreas
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Hallo therook,
alles klar, vielen Dank…dachte nur die Fragen vielleicht blöd: Und Sie sind jetzt 5 Jahre kein Auto gefahren…aber dann beantrage ich mal einen Neuen!
Grüße
Kathi
Hallo,
das kann schon sein, dass die das so blöd fragen, im Zweifelsfall lachen und sagen: „Willkommen in Deutschland, ich kann auch ohne Führerschein fahren, da ich ja eine Fahrerlaubnis hatte“.
Viele Grüße
Andreas
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Nun ja, eigentlich sind es 10 Euro Verwarngeld …
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Führerschein
Levay
Schlaufuchs! Wie ich oben sagte, kostet ein paar Euro, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Nun ja, eigentlich sind es 10 Euro Verwarngeld …
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Führerschein
Levay
Moin moin,
dass du eine Fahrerlaubnis hast ist im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert, dementsprechend wird dir auf Grund dieser Daten von deiner lokalen Behörde dann ein neuer Führerschein ausgestellt. Das das ganze ein geringes Ordnungsgeld und die Kosten für den neuen Führerschein mit sich bringt wurde ja schon gesagt.
Gruß Andreas