Führerschein weg?

Hallo,

Also ich bin über eine rote Ampel gefahren.Sie war leider schon mehr als 1 Sekunde rot.
Da hatte ich zwar schon einen Klasse B Führerschein, also Auto,
bin aber mit dem Roller unterwegs gewesen. Die Polizei hat mich aufgehalten, und ich habe dann nach ca 1 Woche 100 DM + 30 DM Bearbeitungsgebür zahlen muessen, und habe 3 Punkte bekommen.
Da ich mich aber ja noch in der Probezeit befand wurde mir ein Brief mit einer aufforderung zur Nachschulung zugeschickt. Ich hätte 3 Monate Zeit diese Nachschulung zu beenden, und das damit dann erstandene Formular einzureichen.
Doch leider war es mir nicht möglich mich innerhalb von 3 Monaten für die Nachschulung anzumelden. :frowning: Nun ist natürlich nach der verstrichenen Zeit, eine Aufforderung gekommen, ich sollte meinen Führerschein innerhalb von einer Woche bei der nächst gelegenen Polizeistation abgeben, also ein Entzug der Fahrerlaubniss ALLER Klassen.
Nun meine eigentliche Frage:" Bekomme ich meinen Führerschein nach Beendigung der Nachschulung wieder, oder muss ich ihn neu machen?" Mir konnte das weder das Kreisverwaltungsreferat noch die Polizei sagen, wie es nach der Nachschulung weitergehen soll, was ich ehrlich gesagt sehr merkwürdig fand…

MFG

Hi, Zontek,

ich kann mich zwar nicht dafür verbürgen, dass das heute noch immer so funktioniert, aber einem Freund von mir ist das auch mal passiert (ist aber schon etwa 10 Jahre her), der bekam den Führerschein nach der Nachschulung zurück.

Gruß und viel Glück

die Elbin

PS: Wusstest du, dass du den Führerschein auch verlieren kannst, wenn du sowas mit dem Fahrrad machst?!!

Na dann will ich mal das beste hoffen !! Mit dem Fahrrad ist man zwar ja auch ein Verkehrsteilnehmer, aber übertrieben halte ich es schon. Man brauch doch nur mal in die Innenstadt schauen, da hält sich kein Radler an die Verkehrsordung …

Shit happens

Na dann will ich mal das beste hoffen !! Mit dem Fahrrad ist
man zwar ja auch ein Verkehrsteilnehmer, aber übertrieben
halte ich es schon. Man brauch doch nur mal in die Innenstadt
schauen, da hält sich kein Radler an die Verkehrsordung …

Hallo,

„kein Radler“ stimmt ganz sicher nicht, aber viele Radler mögen es sein, die sich nicht um Verkehrsregeln scheren. Nur durch die schiere Masse wird deren Verhalten nicht richtiger. Mit ähnlicher Denkweise wäre Parodontose völlig in Ordnung, weil viele Leute Parodontose haben.

Gruß
Wolfgang

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Man brauch doch nur mal in die Innenstadt

schauen, da hält sich kein Radler an die Verkehrsordung …

Stimmt schon. Aber wie du schon sagst: Auch als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer. Hintergrund ist wohl die Annahme, dass jemand sich entweder verantwortungsbewuss verhält oder nicht, egal mit was für einem Verkehrsmittel - Fahrrad, Mofa, Auto, … er gerade unterwegs ist (solange er es selbst lenkt). Was ich für gar nicht so abwegig halte.
Obwohl ich auch zugeben muss, dass ich im Auto mehr Regeln einhalte als mit dem Fahrrad.

Gruß, die Elbin

Hallo Zeonteck,

Also ich bin über eine rote Ampel gefahren.Sie war leider
schon mehr als 1 Sekunde rot.

Pech.

Da hatte ich zwar schon einen Klasse B Führerschein, also
Auto,
bin aber mit dem Roller unterwegs gewesen.

Unerheblich, Du hast mit Datum der bestandenen Prüfung Klasse B 2 Jahre Probezeit.

Die Polizei hat
mich aufgehalten, und ich habe dann nach ca 1 Woche 100 DM +
30 DM Bearbeitungsgebür zahlen muessen, und habe 3 Punkte
bekommen.

Ein klassisches Bußgeldverfahren, was Dir ein Eintrag in „Flens“ bringt.

Da ich mich aber ja noch in der Probezeit befand wurde mir ein
Brief mit einer aufforderung zur Nachschulung zugeschickt. Ich
hätte 3 Monate Zeit diese Nachschulung zu beenden, und das
damit dann erstandene Formular einzureichen.
Doch leider war es mir nicht möglich mich innerhalb von 3
Monaten für die Nachschulung anzumelden.

Dein Problem, es gibt keine Entschuldigung. Bei meiner Nachschulung damals war niemand gerne und freiwillig da. Die Androhung des sofortigen FE-Entzuges bei Nichterscheinen zähmte sogar die wildesten :wink:)

( Nun ist natürlich
nach der verstrichenen Zeit, eine Aufforderung gekommen, ich
sollte meinen Führerschein innerhalb von einer Woche bei der
nächst gelegenen Polizeistation abgeben, also ein Entzug der
Fahrerlaubniss ALLER Klassen.

Natürlich. http://www.strassenverkehrsrecht.de/content/801.htm Auch ein Einspruch dagegen bewirkt NICHTS.

Nun meine eigentliche Frage:" Bekomme ich meinen Führerschein
nach Beendigung der Nachschulung wieder, oder muss ich ihn neu
machen?" Mir konnte das weder das Kreisverwaltungsreferat noch
die Polizei sagen, wie es nach der Nachschulung weitergehen
soll, was ich ehrlich gesagt sehr merkwürdig fand.

In meinem Buch steht drin, daß „…eine neue FE darf erst dann erteilt werden, wenn die Teilnahmebescheinigung an einem Nachschulungskurs beigebracht wird.“ Aus dem obigen Link konnt ich entnehmen, daß Du Deine FE sofort nach Beendigung des Nachschulungskurses wiederbekommst.

Hättest Du den Kurs gemacht, hättest Du mit dem Auto hinfahren können. Jetzt darfst Du laufen, oder Fahradfahren, denn nicht jede Fahrschule gibt NS-Kurse und auch erst recht nicht jede Woche, denn es müssen mindestens x und maximal y Teilnehmer sein.

gruss

dennis

Hallo,

soweit ich weiß geht das sogar, wenn man zu Fuß unterwegs ist.
Wer Füherschein hat, darf nciht bei Rot gehen.
Aber so lange die Polizei das nicht übermäßig ernst nimmt, rege ich mich darüber nicht auf und versuche mich fast immer dran zu halten.

Grüße,
Zwergenbrot