Führerschein weg ?

Hallo,

ein Kumpel hat folgendes Problem.

Er hat 2002 mit 16 seinen Mopet Führerschein gemacht, war in der Probezeit innerorts zu schnell und bekam einen Punkt, eine Nachschulung und die Probezeit verlängerung auf 4 Jahre.

ca. 2006 wurde wurde er in einer 80 km/h Zone per Videowagen rausgezogen und bekam nochmals einen Punkt.

Kurz danach kam eine Art empfehlungsschreiben für eine MPU oder so…
Im August 2010 wurde er dann nochmals mit 13 km/h zu schnell in einer 50 km/h Zone geblitzt, allerdings nicht mit seinem Auto.

Im März diesen Jahres wurde er nochmals geblitzt und war um 27 km/h zu schnell in einer 50 km/h Zone.

Diesmal wieder nicht mit seinem Auto.

Nun kam ein Brief an den Fahrzeughalter des Wagens.

Lt. Bußgeldkatalog würde die Strafe 3 Punkte und 100 Euro Strafe betragen und KEIN Fahrverbot.

Nun ist aber meine Frage, könnte er dennoch seinen Führerschein verlieren, da er in der Vergangenheit schon auffällig war wegen zu schnellem Fahren ?

Vielen Dank schon mal an euch für eure Mühe :smile:

sorry, kann ich dir nicht helfen-weiss ich nicht

sorry, kann ich dir nicht helfen-weiss ich nicht

Danke dir trotzdem :smile:

Für die anderen, falls sie das hier lesen können, er hat dann 2004 seinen Autoführerschein gemacht.

Hallo,
aufgrund der zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Verstößen sollte Ihr
Freund nichts zu befürchten haben. Sollte er jedoch innerhalb des nächsten Jahres
nochmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 24 km/h ein
Bußgeldverfahren laufen haben, besteht die ernste Gefahr eines Fahrverbotes.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Hallo,
ich glaube nicht aber für die Zukunft würde ich langsamer fahren, das es sich nicht wiederholt.
Punkte verfallen da erst nach Jahren.

Hallo Knorki,

der Führerschein wurde 2002 ausgehändigt, die Probezeit ging bis 2006 (wegen der ERSTEN Ordnungswidrigkeit).

Aus der Schilderung, dass er ein „MPU oder so“ machen sollte, schließe ich, dass die ZWEITE Ordnungswidrigkeit (OWi) NOCH innerhalb der verlängerten Probezeit in 2006 passierte UND es sich dabei um eine FREIWILLIGE Teilnahme an einem „Verkehrspsychologischen Beratungsgespräch“ handelt (KEINE Pflichtteilnahme, also Folgenlos!).

Die bis dahin gesammelten Punkte wurden nach Ablauf von zwei Jahren getilgt, also 2008.

Wie er allerdings im AUGUST 2010 eine OWi begangen haben soll ist mir unklar - wir HABEN erst APRIL 2010. Ich nehme an, gemeint war August 2009 ?!!? DAVON ausgehend und der Tatsache Rechnung tragend, dass es sich dabei lediglich um ein VERWARNUNGSGELD ohne Punkte handelt, bleibt dies auch zunächst bei total NULL Punkten in Flensburg.

Die neuerlichen 3 Punkte und 100 € Bußgeld wegen der OWi im März des Jahres „starten“ also quasi von vorne. FührerscheinVERLUST ist „nur“ zu befürchten, wenn man es schafft, IMMER wieder Punkte einzusammeln, BEVOR die Tilgungsfrist von zwei Jahren abgelaufen ist - und man dann irgendwann 18 Punkte erreicht. Es geht auch schneller: Wenn 14 Punkte voll sind, ist eine Teilnahme an einem „Aufbauseminar für Punkteauffällige Kraftfahrer“ obligatorisch. Die Nichtteilnahme führt dann automatisch zum Erlöschen der Fahrerlaubnis.

Übrigens: Es gibt keine „50 km/h-Zone“, lediglich „zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“, die man aber für die Entscheidung über ein FAHRVERBOT noch differenzieren muss, ob die OWi INNERorts oder AUßERorts begangen wurde … Lass mich raten: Es war innerorts? Glück gehabt - nur 4 km/h mehr, dann WÄRE es zum Fahrverbot gekommen … Aber das ist ja sowieso nicht das Selbe wie das Erlöschen der Fahrerlaubnis.

Noch ´ne schöne Restwoche,
Jürgen

Hallo,

meiner Meinung nach könnte er den Führerschein durchaus verlieren, da er schon mehrfach auffällig geworden ist und auch schon Punkte dafür bekommen hat.

Wären es jeweils nur Verwarnungen gewesen, wäre es unschädlich aber da es Bußgelder waren, kann die Behörde im Rahmen ihres Ermessens ein Fahrverbot verhängen, da die anderen Maßnahmen anscheindend keinen Erziehungseffekt hatten.

Meine persönliche Meinung ist, dass dies hier vielleicht auch angebracht ist. Ich habe nichts dagegen, wenn man mal einen Strafzettel bekommt. Das kann jedem passieren aber nicht permanent seit 8 Jahren. Irgendwann muss man mal lernen, dass man nicht fahren kann, wie es einem Spaß macht. Wenn dann jemand zu Schaden kommt, ist es zu spät.

MfG Saxony88

Die Taten 2006 werden nicht mehr berücksichtigt
somit steht kein fahrverbot an.