mal angenommen eine person geht auf ein geburtstag unbd lässt es dort mit alkohol richtig krachen. nach der party läuft der betrunkene nach hause ( sind nur wenige KM )
dort angekommen will er sein fahrrad das noch vor dem haus steht in die garage schieben. in diesem augenblick fährt die polizei vorbei und führt eine personenkontrolle durch ( tatverdacht fahraddiebstahl ) nachdem sich herausstellt das die person der besitzer ist wird folgend eine alkoholkontrolle durchgeführt ( natürlich mehrere promille ). die polizei schreibt sofort eine anzeige wegen alkohol und nimmt der person der führerschein ab ( grund ist das fahren mit dem fahrrad ).
was kann man dagegen tun ? da die person ja nicht mit dem fahrrad gefahren ist und selbst wenn, ist das kein grund für eine anzeige ?
oder ?