Hi zusammen,
ich werde voraussichtlich im August für einen Monat meinen Führerschein abgeben. Ich befürchte, dass ich dann auch keine 50ger Vespa mehr fahren darf, da ich keinen gesonderten Führerschein dafür habe sondern über den Klasse 3 Vespa fahre. Liege ich da richtig, oder darf ich auch ohne F-Schein Roller fahren?
Gruß
C.
Hallo,
oder darf ich auch ohne F-Schein Roller fahren?
Nein, für eine 50er wird die Klasse 4 (bzw. die entsprechend neue Klasse) benötigt. Fahrverbot ist Fahrverbot.
Beste Grüße
Guido
Hi
Sie dürfen dann Fahrrad , Rollerblades , Strassenbahn und Zug fahren .
gruss
Toni
und Pedelec bis 25, Taxi, Anhalter, Beifahrer.
Eine ideale Zeit fuer Wanderurlaub.
Gruss Helmut
Hallo!
Fahrverbot ist Fahrverbot.
Nicht immer 
Fahrverbot heisst, dass kein selbstfahrendes Fahrzeug geführt werden darf, bei Führerscheinentzug darf sehr wohl noch MOFA (vmax=25 km/h) geführt werden, sofern die Prüfbescheingung vorliegt bzw der Fahrzeugführer das entsprechende Alter hat (IMHO Geburt vor dem 01.04.1964), da die Prüfbescheinigung eben „nur“ eine Prüfbescheinigung is u kein Führerschein (der ja entzogen wurde) 
Gruss
Mutschy