ich möchte euch gerne eine Sachlage schildern, über die ich neulich mal eine Diskussion geführt habe, und euch um eure Meinung zu den möglichen Folgen bitten. Vorab möchte ich aber klarstellen, dass ich keinen Rechtsbeistand oder eine Beratung erwarte und wünsche, sondern wie gesagt lediglich fragen möchte, was ihr darüber denkt, oder ob ihr mir eventuell weiterführende Links empfehlen könntet, die ich nicht gefunden habe - denn für eine Anwaltskonsultation lohnt sich das nun wirklich nicht.
Es geht um folgendes: angenommen mal, jemand baut mit seinem Auto unter Alkoholeinfluss in Österreich einen Verkehrsunfall, bei dem aber niemand zu Schaden kommt, nur das Auto. Sein/Ihr Alkoholpegel ist deutlich über dem erlaubten Limit und der Führerschein wird natürlich eingezogen (zumindest nehme ich an, dass das auf jeden Fall passieren würde . Die ganze Angelegenheit durchläuft dann das übliche Prozedere und er/sie bekommt eine Strafe nach österreichischem Gesetz (soweit ich das recherchieren konnte würde ich sagen, er/sie bekommt Führerscheinentzug und eine Geldstrafe. Nehmen wir das einfach mal an). Aber, und jetzt kommt der Knackpunkt: was für Auswirkungen könnte das auf seine/ihre Situation in Deutschland haben? Die Person ist nämlich deutscher Staatsbürger und besitzt einen deutschen Führerschein.
Beispielsweise könnte das Ganze in Deutschland zusätzlich Auswirkungen haben, indem er/sie auch dort den Führerschein entzogen bekommt oder sogar vollkommen verliert, d.h. er/sie müsste ihn neu in der Fahrschule machen. Oder es könnte sein, dass er/sie keine Auswirkungen in Deutschland zu tragen hätte, d.h. weiterhin in Deutschland fahren darf, jedoch natürlich nicht in Österreich. Oder es gibt noch weitere Szenarien, die ich nicht kenne.
Mich würde interessieren, was ihr darüber denkt oder ob ihr, wie gesagt, weiterführende Links zu Seiten kennt, auf denen ich Informationen dazu finde.
Vielen Dank im Voraus,
ravn
P.s.: Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass das wirklich einen Unterschied ausmachen könnte, aber die Person würde sehr grenznah wohnen.
Die österr. Behörden erteilen ein Fahrverbot (innerhalb Österreichs).
Erfährt die deutsche Führerscheinstelle von dem Delikt, wird wohl die Eignung mittels MPU überprüft werden nehme ich an.
Also konkreter: Wird eine Trunkenheitsfahrt in AT automatisch den deutschen Behörden mitgeteilt? Wird in dem Fall automatisch eine MPU angeordnet? Wie ist der Ablauf bezüglich Führerschein (Wird er mit Eintrag dem Inhaber zurückgegeben, oder einbehalten und der deutschen Stelle übersandt?)
Angenommen, es passiert (warum auch immer…) nichts in D, wie wird sich ein Polizist verhalten, der durch eine Kontrolle vom Fahrverbot im Ausland erfährt?
hallo,
aus erfahrung weiß ich, dass die meldung von östereich (tirol) bis zum verkehrsamt in osterode / harz exakt 3 wochen dauert.
es ist heute so, dass die meldestellen europaweit sehr gut vernetzt sind und der ausbau der datennetze noch effizienter ausgebaut werden.
für den fall, dass in -D- bereits eintragungen in der Führerscheinakte vorhanden sind, ist eine mpu sicher zu erwarten. auf jeden fall wird die behörde ab einem promillewert von 1,6 promille sofort eine mpu anordnen. ist diese mpu dann positiv, wird die fahrerlaubnis nicht eingezogen. bei negativer mpu bedeutet es, fahrerlaubnis wird entzogen.
das gleiche wird bei einem widerholungsdelikt (unter 1,6 promille)geschehen.
mfg
mpu24
Vielen Dank für den Link, allerdings muss ich sagen, dass ich mir immernoch nicht ganz sicher bin, was passieren würde. MUSS es denn unbedingt so ablaufen, dass das österreichische Verkehrsamt das deutsche informiert?
die Frage hatte sich vor einigen Wochen auch bei mir gestellt und ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Der Führerschein wird evtl. von den ausländischen Behörden eingezogen. Diese Einziehung hat keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Deutshcland. Selbst wenn die Behörden es erfahren würden hat es keine Auswirkung; der Betroffene darf weiterhin in D fahren.
In meinem Fall wurde der Bettroffene, sagen wir mal, der Herr X, in D als Führer eines Kfz unter Alkohol angetroffen. Man wusste bereits, dass sein Führerschein bei den ausländischen Behörden lag. Bei X konnte der Führerschein deshalb nicht beschlagnahmt werden, so dass die entsprechenden Rechtsfolgen nicht eintraten = er fuhr weiterhin legal Auto. Bis dann das Gericht die Einziehung der Fahrerlaubnis verfügte.